Inauguraladresse Warum hat DEUTSCHLAND k Friedensvertrag PDF


À propos / Télécharger Lire le document
Nom original: Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf
Titre: 04-12-06-Friedensvertrag
Auteur: User

Ce fichier au format PDF 1.4 a été généré par FreePDF 2.0 (www.shbox.de) / AFPL Ghostscript 8.11, et a été envoyé sur Fichier-PDF le 17/01/2015 à 16:25, depuis l'adresse IP 95.86.x.x. La présente page de téléchargement du fichier a été vue 849 fois.
Taille du document: 341 Ko (23 pages).
Confidentialité: fichier public





Aperçu du document


Auch Sie haben Mysterien. Ich weiß, daß Sie Träume haben müssen,
die Sie mir nicht sagen. Ich will sie nicht wissen. Aber ich sage Ihnen:
leben Sie sie, diese Träume, spielen Sie sie, bauen Sie ihnen Altäre!
Es ist noch nicht das Vollkommene, aber es ist ein Weg. Ob wir einmal,
Sie und ich und ein paar andere, die Welt erneuern werden, das wird
sich zeigen. In uns drinnen aber müssen wir sie jeden Tag erneuern,
sonst ist es nichts mit uns. Denken Sie dran! Vielleicht sind die Träume
so, daß Sie sich vor ihnen fürchten. Fürchten Sie sich nicht! Sie sind das
Beste, was Sie haben! Ich habe damit viel Zeit verloren, daß ich meine
Träume vergewaltigt habe. Man darf nichts fürchten und nichts für verboten halten, was die Seele in uns wünscht. Hermann Hesse „Demian“

Berlin, den 2004 XII 06

III INAUGURALADRESSE
Warum hat Deutschland keinen Friedensvertrag?
Fangen wir mit dem, was in jedem Gespräch
notwendig ist, an: mit der Definition des Gegenstandes. Was heißt also „Friedensvertrag“?
Semantisch gesehen ist dieser Begriff doppelt
gemoppelt, denn „Vertrag“ kommt vom „Vertragen“ und „sich vertragen“ bedeutet „Miteinander im Frieden leben“.
Hat Deutschland keinen Friedensvertrag, so ist
es also klar, daß jemand sich nicht mit den
Deutschen vertragen will. Warum das so ist
sehen wir uns genauer an.
Es gibt natürlich auch eine andere Definition:
Vertrag: Rechtsgeschäft, das auf der erklärten
Willensübereinstimmung zweier oder mehrerer Parteien zur Herbeiführung eines einheitlichen Rechtserfolgs beruht.
Friedensvertrag: völkerrechtlicher Vertrag,
durch den der Kriegszustand zwischen zwei
oder mehreren Staaten beendet wird. Er enthält als wesentliche Bestimmung die Wiederherstellung friedlicher Beziehungen zwischen
den kriegsführenden Parteien.
„Hören“ wir uns altera pars an. Unter der
Überschrift: „Ein Schreckgespenst ohne
jegliche Relevanz“ gibt uns die „Berliner
Morgenpost“ vom 13. Mai 2000 folgende
Antwort (VON HANSGEORG BRAUTIGAM):
Berlin - Das Schreckgespenst Reparationen ist
wieder aufgetaucht. Reparationen, so nennt
man die den Besiegten eines Krieges im Friedensvertrag auferlegten Geld-, Sach- und
Dienstleistungen zur Wiedergutmachung der
von den Siegerstaaten erlittenen Verluste und
Schäden. Nach dem Zweiten Weltkrieg forderten die Siegermächte in Anwendung anglo-

amerikanischer Rechtspraxis Reparationen zur
Wiedergutmachung. In zahlreichen amtlichen
Erklärungen waren die Kriegsziele und damit
verbunden die deutlichen Forderungen nach
Wiedergutmachung durch das Deutsche Reich
formuliert. Man kann sie in der Jalta-Erklärung und im Jalta-Protokoll vom 11. Februar
1945 nachlesen. Auch das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 ist unmissverständlich. In der Folge verfügte das am 21. September 1949 in Kraft getretene Besatzungsstatut
für die Bundesrepublik Deutschland die Beschlagnahme deutscher Vermögenswerte, Reparationszahlungen sowie die Entflechtung der
deutschen Wirtschaft. Erst im Petersberg-Abkommen vom 22. November 1949 gelang es
dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer, die Reparationslast zu mindern. Die geleisteten deutschen Reparationen an die Westmächte werden mit 517 Millionen Dollar beziffert. Darunter fällt die deutsche Handelsflotte, das konfiszierte Auslandsvermögen und
die Erträge von Demontagen der deutschen Industrie.
Die Sowjetunion verpflichtete, durch Befehl
Nr. 32 des Obersten Chefs der sowjetischen
Militärverwaltung in Deutschland am 12. Februar 1948, die von ihr eingesetzte Deutsche
Wirtschaftskommission, die Reparationsleistungen aus ihrer Besatzungszone zu überwachen. Nach westlichen Berechnungen zog die
Sowjetunion Reparationsleistungen im Wert
von 13 Milliarden Dollar (!) aus der DDR.
1954 wurde das Kapitel für beide Teile
Deutschlands abgeschlossen. Und es besteht
kein Raum mehr, das Reparationsbuch erneut
aufzuschlagen.
In den sogenannten Pariser Verträgen wurde das Besatzungsstatut abgelöst und der Bundesrepublik Deutschland die Souveranität
1

übertragen, allerdings ,vorbehaltlich der
Rechte und der Verantwortung der drei Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als
Ganzes einschließlich einer Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung’. Die Sowjetunion verzichtete gegenüber der DDR auf weitere Reparationen. Der denkbare Einwand, solange

kein Friedensvertrag geschlossen sei,
könne das Reparationsgespenst wiederbelebt werden, ist unerheblich. Das wiedervereinigte Deutschland bedarf keines
Friedensvertrages mehr. Es wird auch
keinen mehr geben.

Nach allgemeiner Auffassung umfassten die
Vorbehaltsrechte der alliierten Siegermächte
das Recht zur endgültigen Festlegung der
Grenzen Deutschlands. Dies ist inzwischen
geschehen. Seit dem 5. Mai 1990 wurde in den
2-plus-4-Verhandlungen zwischen den Außenministern der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens, Frankreichs und beider deutscher
Staaten über den Verzicht der Vorbehaltsrechte und die Wiedervereinigung beraten.
Am 12. September 1990 kam es in Moskau
zum Abschluss des ,,Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“. Die Präambel bringt den gemeinsamen
Willen zum Ausdruck, im Sinne der Vereinten
Nationen und der Prinzipien der Schlußakte
von Helsinki eine dauernde Friedensordnung
in Europa zu schaffen, zu der sich 35 Staaten
in der zweiten KSZE-Konferenz über Menschenrechte bereits Ende Juni 1990 in Kopenhagen bekannt hatten. Die bis dahin
offengebliebene Ostgrenze Deutschlands ist
im Vertrag endgültig festgelegt.

Mit diesem Vertrag ist daher die Nachkriegszeit beendet und eine europäische
Friedensordnung geschaffen. Mit allen
anderen ehemals Krieg führenden Staa-ten
sind die Beziehungen wiederhergestellt,
die nach moderner Staatenpraxis einen
Friedensvertrag überflüssig machen.

Der ehemalige Bundesaußenminister HansDietrich Genscher berichtet, dass es aus Anlaß
der Verhandlungen über die Festlegung der
deutschen Ostgrenze noch einmal eine Erörterung gab, ob es zusätzlich eines Friedensvertrages oder einer friedensvertragsähnlichen
Regelung bedurfte. Genscher zitiert dazu die
Protokollerklärung: ,,Die Bundesregierung
schließt sich der Erklarung der vier Machte an
und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung
der vier Mächte erwähnten Ereignisse und
Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß
ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt
sind.“

Der französische Außenminister, der den
Vorsitz führte, erklärte zum Protokoll: ‚Ich
stelle Konsens fest.’
Damit, so sagt Genscher, war die Sorge vor
unübersehbaren Reparationsforderungen von
den Schultern genommen. Das Kapitel ist
geschlossen.
mehr nötig.“

Kein

Friedensvertrag

ist

Am 17. Juli 2000 beschäftigte sich die gleiche Zeitung wieder mit der LESER-FRAGE:

Warum schloß Deutschland nie einen
Friedensvertrag? Das fragten, unabhängig

voneinander, N. Hannack und W. Hoffmann.
„Friedensverträge sind klassische völkerrechtliche Vereinbarungen zur Beendigung
des Kriegszustandes zwischen Staaten und in
der Regel mit der Regelung territorialer, politischer und finanzieller Kriegsfolgen verbunden. Daß für Deutschland nach dem Zweiten
Weltkrieg kein Friedensvertrag zustande kam,
hat mit der Teilung Deutschlands und dem Bestreben der vier Besatzungsmächte zu tun, ihre
politischen Vorstellungen durchzusetzen. So
verlangte die Sowjetunion eine vertragliche
Friedensregelung, um zunächst eine Neutralisierung Gesamtdeutschlands und später die
Zweistaatlichkeit durchzusetzen. Beides war
für die Bundesrepublik und den Westen unakzeptabel. Ersatzweise wurde der Kriegszustand dann durch einseitige Erklärungen
beendet.

Als sich 1990 die Wiedervereinigung abzeichnete, lehnte es Bonn ab, sie 45 Jahre
nach Kriegsende auf Grundlage eines
Friedensvertrages zu vollziehen.

Dies hätte nämlich die Mitsprache und eventuellen Forderungen aller 52 Staaten bedeutet,
die von Deutschland angegriffen worden sind
oder in den Krieg gegen Deutschland eingetreten waren. Stattdessen schlossen die Bundesrepublik und die DDR am 12. September
1990 den ,,Vertrag über die abschließende
Regelung in Bezug auf Deutschland“.
Op.

Der Verfasser des 1.Artikels H. Brautigam habe nicht ohne Geschick die Frage des Friedensvertrages wegdiskutiert, indem er nicht
den Friedensvertrag selbst, sondern nur einen
Bestandteil davon, nämlich die Reparationszahlungen in den Mittelpunkt stellte und
gleichzeitig versuchte, einen Keil zwischen
den gleichgesinnten „Siegermächten“ zu treiben: „Die geleisteten deutschen Reparationen
an die Westmächte werden mit 517 Millionen
$ beziffert“ und „Nach westlichen Berechnungen zog die Sowjetunion Reparationsleistungen im Wert von 13 Milliarden Dollar
(!) aus der DDR“ Mir kommen bald die
Tränen wie böse doch die Russen sind! 13
2

Milliarden Dollar (!) - das ist schlimm. Das ist
sehr schlimm. Ist es aber schlimmer, als die
Tatsache, daß Adenauer zu den lächerlichen
517 Millionen $ über 100 000 000 000 $
„Entschädigung“ für die Gründung des Staates
Israel bezahlte? Nicht, daß hier ein
Mißverständnis entsteht: Der Jude Adenauer
bezahlte nicht aus seiner eigenen Tasche...
Man kann mitunter die Wahrheit von der
Lüge nur im Kontext ihrer Entstehung
unterscheiden; sehen wir uns also den geschichtlichen Kontext an.
Im Gegensatz zu den Schreiberlingen der
beiden Artikeln gehe ich davon aus, daß
der II. Weltkrieg nicht beendet ist und gegen Deutschland Krieg in anderer Form
fortgesetzt wird. Dabei gehe ich von folgenden Überlegungen aus. Alle im Zweiten Weltkrieg auf deutscher Seite kämpfenden
Staaten erhielten verhältnismäßig kurz nach

Einstellung der Kampfhandlungen von den Alliierten, die sich ab 1945 als „Siegermächte“
bezeichnen, ihren Friedensvertrag: Italien,
Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Finnland
am 10.2.1947 in Paris (Pariser Verträge).
Japan, das noch vier Monate länger als
Deutschland den Kampf fortsetzte, erhielt am
8.9.1951 von den USA und weiteren 48 alliierten Staaten, in San Francisco seinen Friedensvertrag und die UdSSR sah ihrerseits den
Kriegszustand mit Japan ab 19.10.1956 als beendet an.
Ganz außergewöhnlich und einmalig ist
der Schwebezustand mit Deutschland.
Denn bis Heute, 59 Jahre nach Beendigung der eigentlichen Kampfhandlungen,
hält der Kriegszustand mit Reichsdeutschland an. Seither herrscht lediglich
Waffenstillstand. Das heißt, Reichsdeutschland steht mit 51 alliierten Staaten, die
sich auf der ‚Konferenz von San Francisco’
(25.4. - 26.6.1945) zu den Vereinten Nationen (UNO) zusammenschlossen, nach wie
vor im Kriegszustand: daher gibt es auch
keinen Friedensvertrag!

Aktiv kämpfend standen den Deutschen zwar
nur etwa 20 Staaten gegenüber; aber dem
Kriegsende zu, erklärten, teils von den Großmächten gezwungen, teils um am großen Kuchen Deutschland teil zu haben, die restlichen

Staaten ebenfalls den Krieg an Deutschland,
woraus sich die Zahl von 51 ergibt.
Somit hält nur noch mit Reichsdeutschland der
II. Weltkrieg an. Diese, seither auf deutschem
Boden zwar schlummernde Situation, wird
auch aus dem Folgenden ersichtlich:
Die UNO wurde bekanntlich während des II.
WK - Gründungsvorarbeiten liefen schon seit
dem 01.11.1943 - als eine Allianz demokratischer Staaten einschließlich der kommunistischen, gegen das Deutsche Reich und seine
Verbündeten gegründet.
In der Charta (= Vertrag) derVereinten Nationen (UNO) wurde festgelegt, daß die Staaten,
welche im II. WK gegen die Alliierten standen, also die Achsen-Mächte, als sogenannte
„Feindstaaten“ von der UNO ausgeschlossen
bleiben und sich auch nicht auf die UNOCharta berufen dürfen. Es sind im wesentlichen die Artikel 53 und 107, die sogenanten
Feindstaatenklauseln der UNO-Charta, die
jedem der Alliierten Staaten „Durchsetzungsmaßnahmen“ gegen ihre ehemaligen Feinde
bis heute gestatten. Das heißt, jeder der am
Krieg gegen Deutschland beteiligten Staaten, kann jederzeit kriegerische Maßnahmen nach seinem Gutdünken sofort wieder
aufleben lassen, ohne dadurch die UNOCharta, sowie die am 10.12.1948 erlassenen „Menschenrechte“ der UNO zu verletzen. Das heißt, Deutschland und das deutsche Volk bleiben von den Menschenrechten ausgeschlossen aufgrund des
noch nicht beendeten Kriegsustandes...

Das wurde erneut sichtbar, als die von den
Besatzern geschaffenen Staaten: BRD und
DDR am 18. September 1973 in die UNO
aufgenommen wurden. Das alleine ist ein Besatzungs- und Willkürakt für sich. Vor dieser
UNO-Aufnahme mußten beide „Staaten“
den weiteren Fortbestand der Feindstaatenklauseln also die Artikel 53 und 107
ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
Also Aufnahme in die UNO ja, aber unter sklavischen, untergeordneten Bedingungen, als Besetzte, als Entrechtete. Beide von den Besatzern
geschaffenen Teilstaatprovisorien mit äußerst beschränkter „Souveranität“ stehen nunmehr auch als
U NO-Mitgliedstaaten ganz offensichtlich auf der

3

Seite der alliierten Feinde Deutschlands und so benehmen sich diese auch seit Jahrzehnten gegen das
deutsche Volk. Auch die s. g. Wiedervereinigung
änderte nichts an der prinzipiellen Haltung der
„UNO-Freunde“ den Deutschen gegenüber.
Genau dieser Frage der „Feindstaatenklausel“ sind die Journalisten wohlweislich ausgewichen und diese ist genauso
grundlegend, wie die der Staatsangehörigkeit.

Frage mich nur keiner, welche der zugelassenen Besatzungs- und Erfüllungsparteien er
denn bald wählen soll! In einer solchen
eindeutigen Besatzungslage kann nur jeder
Deutsche seine Feinde wählen; und die NPD
und DVU sind von der „BRD“ instalierte und
somit genehmigte Parteien, um den Anschein
der Demokratie und Opposition zu erwecken.
Wobei ich immer wieder den Eindruck habe,
daß diese sich Parteien noch besser, noch intensiver, noch perfekter als unsere eigentlichen Feinde selbst, die Hetze und Verleumdung gegen das rechtmäßige, legale Deutsche
Reich und gegen jeden Deutschen betreiben,
der sich das Rückgrat bewahrt hat und es
„wagt“ auf deutschem Boden auch heute noch
deutsche Interessen zu vertreten.
Da die anderen Achsen-Mächte schon 1947
bzw. 1951 ihre Friedensverträge erhielten und
auch später unter die Fittiche der UNO
geschlupft sind - allerdings ohne auf erniedrigende Weise „Feindstaatenklauseln“ gegen
sich selbst unterschreiben zu müssen wie die
BRD u. DDR - deshalb hält der II.WK nur
noch mit dem Deutschen Reich an!!!...
Auch die von den „Siegern“ geschaffene „Republik Österreich“, die völkerrechtlich nach
wie vor ein Bestandteil des Deutschen Reiches
ist, wurde am 14.12.1955 in die UNO aufgenommen. Aber diese UNO-Beitritte der BRD,
der DDR und der Republik Österreich sind
selbstverständlich rechtswidrig und auch viele ihrer Gesetze und internationalen Verträge
und Abkommen, die sie geschaffen und unterzeichnet haben; eben weil das Deutsche Reich
juristisch und völkerrechtlich noch besteht und
weil sich das Reich noch im Kriegszustand mit
den Alliierten und den UNO-Staaten befindet.

Hinzu kommt noch, daß kein auf deutscher
Seite kämpfendes Land erlebte solch eine Propaganda- und Greuelhetze wie Deutschland
seit 1945. Wird nach jedem Krieg recht bald
vergeben und vergessen, steigert sich gegen
Reichsdeutschland der gesteuerte Weltmedienhaß und die phantastischen, an den Haaren
herbeigezogenen Anschuldigungen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt und erreichten erst jüngst
absolute Höhepunkte, die ihresgleichen in der
Weltgeschichte suchen.
Die weltumfaßende Geschichtsfälschung
und dieser extrem lang anhaltende
Kriegszustand und Haß, ausschließlich im
Fall Deutschland, haben ernste und
tiefliegende Gründe, die der gesamten
Weltöffentlichkeit seit 59
Jahren verschwiegen werden!

…hängt dieser andauernde Kriegszustand und
Haß gegenüber dem Deutschen Volk vielleicht
mit der mystischen Äußerung Adolf Hitler zusammen, die er am 13. Februar 1945 gemacht
hat, indem er sagte: „Wenn ich diesen Krieg gewinne, dann werde ich der jüdischen Weltherrschaft ein Ende bereiten; dann werde ich ihr einen
tödlichen Schlag versetzt haben. Wenn ich ihn
verliere, dann wird der jüdische Triumph nur von
kurzer Dauer sein.“?

…vielleicht wird die schwer zu fassende
Wahrheit aus dem Kontext der ursprünglichen
Fragestellung ersichtlich...
Fangen wir mit dem GG an, mit dem Artikel
116. Ich habe mich schon lange über die darin
enthaltene Formulierung gewundert “Deutscher ist... wer die deutsche Volkszugehörigkeit... in dem Gebiete des Deutschen Reiches
nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.”
Ich fragte mich ganz ernst, warum die Besatzer so großzügig waren, kam jedoch zu
dem Schluß, daß sie sogar sehr kleinlich waren und sich diese Definition sehr wohl überlegt haben.
...noch vor Kriegsausbruch 1938/39 entsandte
das Deutsche Reich mit dem Forschungsschiff
und Flugzeugträger „Schwabenland“ unter
Leitung von Kapitän Alfred Ritscher eine deutsche Expedition in die Antarktis, ins Königin
Maud-Land. Mit 11 000 Luftbildaufnahmen
4

wurde ein Gebiet von 350000 Km2 genauestens luftbildtechnisch vermessen – damals eine neue Errungenschaft - sowie Fotound Sonderflüge von 16 000 km innerhalb des
600 000 Km2 großen Gebietes, ab jetzt Neu
Schwabenland genannt, durchgeführt; Reichsfahnen wurden teils abgeworfen, teils aufgepflanzt.
Deutschland erklärte dieses

600 000 Km2 große Gebiet nun zum
offiziellen reichsdeutschen Hoheitsgebiet.
Es entspricht in etwa der Größe des
Deutschen Reiches vor Kriegsausbruch!

Das dieser Sachverhalt in Deutschland so wenig bekannt ist, liegt teils daran, daß von der
Reichsregierung nicht sonderlich darauf hingewiesen wurde - vielleicht unter dem Gesichtspunkt eines bald zu errichtenden geheimen Stützpunktes - teils auch, weil nach 1945
folgendes Besatzerverbot bestand: „In Polargebieten sind deutsche Landansprüche nicht
zu kennzeichnen, z.B. Neu Schwabenland in
der Antarktis.“ Kapitän Ritscher schrieb
1942: „Durch die Erkundung und Kartierung
sowie die Abgrenzung und Besitznahmehandlungen in Neu Schwabenland hat
Deutschland völkerrechtlich den ersten
Schritt zur Besitzergreifung dieses Gebietes
getan.“ Aus der Ausführung von Ritscher und
anderen geht unzweifelhaft hervor, daß
Deutschland ab 1938/39 nicht nur die
„Besitznahmehandlung in Neu Schwabenland
vorgenommen hat, sondern Zug um Zug auch
danach die dauernde Ausübung der Verwaltung und Herrschaft“ (Ministerialdirektor
H. Wohlthat.) Bei vollständiger Besetzung
Deutschlands wäre völkerrechtlich 1945
das Deutsche Reich untergegangen. Da
aber Neu Schwabenland schon vor
Kriegsbeginn Teil des Deutschen Reiches
war, hat mit der Besetzung des deutschen
Mutterlandes nur eine Teilbesetzung stattgefunden. Deswegen wird nicht das Jahr

1938 oder 1939 genannt, Neu Schwabenland
eingeschlossen, sondern „31. Dezember
1937“! Deutschland hat nicht nur in Richtung
Osten große Gebietsverluste zu verzeichnen,
sondern es fällt gänzlich das NeuSchwabenland. In dieser Tatsache dürfte
der wesentlichste Rechtsgrund für das
Karlsruher Urteil vom 31.7.1973 zu finden
sein und somit gleichzeitig einer der
wichtigsten Gründe, warum Deutschland
keinen Friedensvertrag hat. Sehen wir uns

den geschichtlichen Kontext folgender Ver-

mutung „ -vielleicht unter dem Gesichtspunkt
eines bald zu errichtenden geheimen
Stutzpunktes in Neu Schwabenland -“ an.
Ich möchte mich auf keine noch so
verlockende Spekulation einlassen.
Aus der Astronomie kennen wir den Begriff
„Schwarzes Loch“. Die Gravitation ist in
einem „Schwarzen Loch“ so enorm, daß sogar Photonen dies nicht verlassen können; es
erfolgt ein s. g. „Gravitationskollaps“. Danach kann die Existenz eines „Schwarzen
Loches“ nur an Hand von Wechselwirkungen
mit anderen Objekten festgestellt werden.
Versuchen wir also den geschichtlichen „Gravitationskollaps“, der in verschiedenen Verträgen sichtbar wird, nachzuvollziehen.
Obwohl die Alliierten 1945 das deutsche
Mutterland überrollt und vollständig besetzt
hatten, verdichtete sich die anfängliche Ahnung sehr bald zur Gewißheit, das ihnen die
deutsche Elite mit U-Booten, den Wunderwaffen und anderen neuesten Entwicklungen
durch die Maschen entschlüpft war.
Man erinnerte sich sehr schnell wieder an die deutsche
Antarktis-Expedition 1938/39 und an das danach zum
Hoheitsgebiet erklärten Neu Schwabenland, sowie der
deutschen Aktivitäten in den südpolaren Gewässern
während der Kriegsjahre. Umgehend wurde eine

militärische Aktion in die Antarktis geplant
und übereilt 13 Kriegsschiffe mit über 4000
Soldaten und Proviant für 18 Monate zusammengestellt. Unter dem Kommando von Polarforscher und US-Admiral R. Byrd auf seinem
Führungsgeleitschiff „Mount Olympus“, standen 2 Eisbrecher, ein U-Boot, 2 Zerstörer, ein
Flugzeugträger, 200 Flugzeuge und anderes
mehr. Vor der Öffentlichkeit harmlos als „Expedition“ bezeichnet, stach dieser Flottenverband am 02.12.1946 von Norfolk aus in
See und erreichte die südpolaren Gewässer am
27.1.1947. Kurz vor dem Aufbruch erklärte
Byrd doch noch: „Meine Expedition hat militärischen Charakter“. Daß Byrd eindeutig
Feindberührung gehabt haben muß, geht nicht
nur aus der Tatsache hervor, das kurz darauf 4
Kampfflugzeuge spurlos verschwanden, andere in einem plötzlich aufkommenden Nebel,
einhergehend mit Heizungs- und Motorausfall,
orientierungslos geworden, abstürzten und
wietere 9 Flugzeuge unbrauchbar geworden in
der Antarktis zurückgelassen werden mußten woraufhin Byrd plötzlich und übereilt, fast
fluchtartig, schon am 3. März 1947 diese teure
und auf so lange Zeit geplante Operation
5

abbrach - sondern vielmehr noch aus seinen
gewonnenen Erkenntnissen, die er, sich noch
in den antarktischen Gewässern aufhaltend,
gegenüber den an Bord befindlichen, zugelassenen Pressevertretern Tags darauf am 04.03.,
abgab. Die Südamerikanische Zeitung „El
Mercurio“, Santiago de Chile, 5. März 1947,
hier im Auszug: „Admiral Richard E. Byrd
macht heute die Mitteilung, daß die Vereinigten Staaten notwendigerweise Schutzmaßnahmen ergreifen mußten gegen die Möglichkeit einer Invasion des Landes durch
feindliche Flugzeuge, die aus dem Polargebiet kommen. Der Admiral sagte, ‚daß er niemanden erschrecken wollte, doch die bittere
Wirklichkeit sei die, das im Falle eines neuen
Krieges die Vereinigten Staaten von Fliegern
angegriffen werden konnten, die in der Lage
sind von einem zum anderen Pol zu fliegen.’“
„Die Antarktis ist wichtiger, als viele Leute
glauben“ erklärte Byrd („Der Spiegel“,
18.01.1956) Die militärische und politische
Führung der Alliierten hat diese eindringliche
Warnung Byrds ernst genommen. Allein
schon deshalb, weil sie mehr erfahren hat, als
aus diesem Pressebericht hervor geht, in dem
auch verschwiegen wird, wer diese feindlichen
Flieger aus dem Polargebiet sind...
Am 4. März 1947 gab Byrd seine Presseerklärung ab: Ab diesem Tage wird die alliierte
Diplomatie aktiv und zwar auf recht erstaunliche Weise. Eine Vorgehensweise, die ohne
diese Vorereignisse völlig unlogisch wäre.
Denn ab 04. März 1947 bis April 1949
schließen 13 europäische Staaten untereinander 13 „Bündnis- und Beistandsverträge gegen Deutschland“ („Gravitationskollaps“ wird nur an Wechselwirkungen
sichtbar). Der Grundtenor dieser Verträge ist

dem Sinn nach immer der gleiche: Untereinander militärischen und anderen Beistand zu
leisten… bei einer erneuten Aggression von
deutscher Seite. (?!)
Versetzen wir uns jedoch gedanklich in die
Situation Deutschlands in den Jahren 1947/48
zurück, so ergibt sich folgendes Bild: Das gesamte deutsche Mutterland ist vom Feind vollständig
besetzt; mehr als 10 Staaten haben ihre Besatzungstruppen stationiert; unter der deutschen Bevölkerung
herrscht allgemeines Elend, Hungerstod wie auch Wohnungsnot; die deutschen Städte und die deutschen Industrieanlagen liegen in Schutt und Asche; die Demontage der noch verbliebenen Restindustrie läuft auf
Hochtouren; ein ganz erheblicher Teil der Soldaten -

vor allem die Elite und die SS - befindet sich noch in alliierter Gefangenschaft oder werden in den Gefangenenlagern grundlos erschossen oder bestialisch ermordet; weitere 15 Millionen Deutsche sind nachweislich
bei Flucht und Vertreibung aus dem Osten entweder
elendig umgekommen oder ebenfalls viehisch ermordet
worden. Weitere zig Millionen erlagen schon zuvor
dem angloamerikanischen Bombenterror gegen die
deutsche Zivilbevölkerung; von Verlustzahlen deutscher Soldaten während der Kriegshandlungen ganz zu
schweigen; die Deutsche Wehrmacht ist seit 1945 vollständig aufgelöst. Das ist in etwa die Lage in den ersten
Jahren nach 1945. Demgemäß können die

nachfolgenden Verträge unmöglich gegen
dieses völlig ohnmächtige, machtlose und
besetzte Deutschland gerichtet sein, sondern
lediglich in Kenntnis um und mit Blickrichtung auf das
„Letzte Bataillon“ Adolf Hitlers. Wie sagte er doch in
seiner Rede vom 24. Februar 1945, also 9 Wochen vor
der völligen Besetzung Deutschlands?:

"In diesem Krieg wird es weder Sieger noch
Besiegte geben, sondern nur Tote und Überlebende, aber das letzte Bataillon, das wird ein
Deutsches sein " (?!?!?!)

04.03.1947
Die in Deutschland als Besatzungsmächte fungierenden Staaten Frankreich und Großbritannien schließen in Dünkirchen einen Bündnis- und Beistandsvertrag gegen Deutschland. Die Ratifizierung erfolgte am 18.07.47,
derAustausch der Urkunden am 08.09.1947 in
London. Vertragsdauer 50 Jahre. Danach
Fortdauer mit jährlicher Kündigung. Sehen
wir uns so ein Vertrag genauer an:
04.03.1947 Bündnisvertrag von Dünkirchen.
Partner und Unterzeichner:
Frankreich und Großbritannien
Zweck, Ziel, Absicht
Bündnis- und Beistandsvertrag, um ,,die herzliche
Freundschaft und enge Interessenverbundenheit" zwischen beiden Ländern zu besiegeln; aufs engste miteinander sowie mit allen anderen Vereinten Nationen
zusammenzuarbeiten, um den Frieden zu wahren und
auch jedem Angriff zu widersetzen gemäß der Charta
der Vereinten Nationen, insbesondere ihren Artikeln 49,
51, 52, 53 und 107; auch gegenseitig gegen jede
Wiederaufnahme einer deutschen Angriffspolitik
Beistand zu leisten, ,,wobei sie es für höchst wünschenswert halten, daß zwischen allen Staaten, die Deutschland gegenüber eine Verpflichtung zum Handeln
haben, ein Vertrag mit dem Ziele abgeschlossen würde,
dieses Land nicht wieder zu einer Gefahr für den
Frieden werden zu lassen."

Inhalt (6 Artikel) Art. 1: ,,Unbeschadet der
Bestimmungen jeglichen Vertrages, der zwischen den Mächten abgeschlossen werden
6

könnte, die gemäß Artikel 107 der Charta der
Vereinten Nationen zuständig sind, Deutschland gegenüber in einer Weise zu handeln,
die es hindern soll, seine Abrüstungs- und Entmilitarisierungsverpflichlungen zu veretzen,
und ganz allgemein zu vermeiden, daß
Deutschland wieder eine Gefahr für den
Frieden werden kann, werden die Hohen
Vertragschließenden Parteien, falls die Sicherheit einer von ihnen dadurch bedroht würde, daß Deutschland eine Angriffspolitik einschlägt (!) oder irgendeine Initiative ergreift,
die eine solche Politik möglich macht...
diejenigen Maßnahmen treffen, die am
geeignetsten sind, einer solchen Bedrohung
ein Ende zu bereiten, und zwar entsprechend
dem Artikel 107 der Charta, solange dieser
Artikel in Kraft bleibt. (Wie wir wissen, ist
dieser Artikel nach wie vor in kraft!)

Art. 2: Für den Fall, daß eine der Hohen
Vertragschließenden Parteien abermals in
Feindseligkeiten mit Deutschland verwickelt
wird, sei es als Folge eines bewaffneten Angriffs von Seiten Deutschlands gegen diese
Hohe Vertragschließende Partei im Sinne des
Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen,
sei es infolge eines in Anwendung des Artikels
1 des vorliegenden Vertrages gemeinsam beschlossenen Vorgehens gegen Deutschland,
sei es infolge von Zwangsmaßnahmen, die der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegen
Deutschland beschlossen hat, wird ihr der andere Teil unverzüglich zu Hilfe kommen und
mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
militärischen oder anderen Beistand leisten.
Art. 8: Für den Fall, daß einer der Hohen
Vertragschließenden Parteien unter einer Verfehlung Deutschlands gegen irgendeine der
ihm kraft der Kapitulationserklärung oder
kraft irgendeiner späteren Regelung auferlegten Verpflichtungen wirtschaftlicher Art zu
leiden hat, werden die Hohen Vertrag
schIießenden Parteien sich gegenseitig zu Rate
ziehen und, wenn die angezeigt ist, sich mit
den anderen Mächten beraten, die gegenüber
Deutschland eine Verpflichtung haben...
(Vertrags-Plöz, Teil II, S. 298)
10.03.1947
Polen und die Tschechoslowakei (beide bereits von den Sowjets vollständig abhängig)
schließen in Warschau einen Freundschaftsund Beistandspakt gegen Deutschland ähnlich

dem engl./franz. Vertrag. In der Präambel
heißtes: "In dem Bestreben, sich vor einer
neuerlichen Aggression des deutschen Imperialismus zu schützen,....."
Art. 3: "Sofortige gegenseitige militärische
Hilfe im Falle eines Angriffs durch Deutschland oder einen anderen mit diesem verbündeten Staat." Vertragsdauer: 20 Jahre, mit
5jähriger Verlängerung, Kündigung ein Jahr
vor Fristablauf.
27.11.1947
Bulgarien und Jugoslawien, vertreten durch
Dimitroff und Tito schließen einen ähnlichen
Freundschafts- und Beistandspakt wie zuvor
die Polen und Tschechen. In der Präambel
heißt es: Der Vertrag wird geschlossen ... um
sich wechselseitige Hilfe gegen jede
Aggression infolge einer Erneuerung des
deutschen Imperialismus zu leisten .....
08.12.1947
Jugoslawien und Ungarn unterzeichnen in Budapest einen Freundschafts- und Beistandspakt, der in allen Teilen dem vom 27.11.47
entspricht.
19.12.1947
Jugoslawien und Rumänien unterzeichnen in
Bukarest einen Freundschafts- und Beistandspakt, der wiederum in der Präambel und§1 mit
§ 6 den jeweiligen Stücken der Verträge vom
27.11. und 8.12. entspricht.
04.02.1948
UdSSR und Rumänien schließen in Moskau
einen Bündnisvertrag. Wie gehabt, heißt es
auch hier in Art. 1: "...zur Verhütung einer erneuten Aggression von Seiten Deutschlands..."
Art.2: „Im Falle eines Angriffs durch Deutschland oder durch einen mit diesem verbündeten
Staat stellt der eine Partner dem anderen militärische und jede andere Hilfe zur Verfügung.“ Vertragsdauer wie zuvor.
18.02.1948
UdSSR und Ungarn unterzeichnen in Moskau
einen ähnlichen Vertrag, der im Inhalt völlig
und im Wortlaut teilweise dem vom 04.02.48
entspricht. Vertragsdauer wie zuvor.
17.03.1948
7

BRÜSSELER-FÜNF-MÄCHTE-VERTRAG
oder Westeuropäische Union.
Auf Betreiben des britischen Außenministers
Bevin wird der brit/franz. Vertrag von
Dünkirchen insofern erweitert, als die Beneluxländer (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
im Fünf-Mächte-Vertrag mit eingeschlossen
werden. Es geht wiederum gegen Deutschland.
„Sich in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen gegenseitig Beistand zu leisten, jeder Angriffspolitik Widerstand entgegenzusetzen und alle
Schritte zu unternehmen, die sich für den Fall der
Erneuerung einer deutschen Aggressionspolitik als
notwendig erweisen sollten. Aufnahme derjenigen
Staaten, die von den gleichen Idealen erfüllt und von
der
gleichen
Entschlossenheit
beseelt
sind.“

Vertragsdauer 50 Jahre, danach jährliche Kündigungsfrist. Der Einladung zum Beitritt leisteten unter anderen Folge: Am 23.10.1954
Italien und die von den Besatzungsmächten
geschaffene BRD Womit erneut deutlich wird,
daß die „BRD“ ein Feindstaat des offiziellen
und rechtmäßig fortbestehenden Deutschen
Reiches und somit auch des Deutschen
Staatsvolkes ist, und im Kriegsfall als Vasallenstaat derAlliierten gegen DAS REICH auch
militärisch aktiv werden muß. Das heißt also,
auch die unter dem jüdischen Bundeskanzler
Adenauer geschaffene Bundeswehr.
18.03.1948
UdSSR und Bulgarien unterzeichnen in Moskau einen Beistandspakt, der dem mit Rumänien und Ungarn vom 04. und 18.02.48 entspricht.
06.04.1948
Das zuvor auf deutscher Seite kämpfende
Finnland wird zu einem sowjetisch/finnischen
Beistandspakt gegen Deutschland gezwungen.
Vertragsabschluß ebenfalls in Moskau. Art. 1:
„Im Falle, daß Finnland oder die Sowjetunion
über das Gebiet Finnlands Gegenstand einer
militärischen Aggression von seiten Deutschlands oder einem beliebig anderen mit diesem verbündeten Staates werden sollten, wird
Finnland getreu seinen aus der staatlichen
Selbständigkeit sich ergebenden Pflichten
kämpfen, um diese Aggression abzuweisen.“
Vertragsdauer 10 Jahre. Der Vertrag wird vorzeitig am 19.9.1955 um weitere 20 Jahre verlängert, danach jeweils 5 Jahre Verlängerung
mit einjähriger Kündigung. Als Gegenleistung

gibt die UdSSR den Marinestützpunkt
Porkkala-Udd bei Helsinki auf.
16.07.1948
Bulgarien und Ungarn unterzeichnen in Sofia
einen Beistandspakt gegen Deutschland. Ungeachtet der Tatsache, daß beide Länder vor
1945 auf deutscher Seite gegen die Sowjets
gekämpft haben, heißt es in der Präambel dieses Vertrages „…zur Verhütung einer ähnlichen Unterdrückung, wie sie die beiden Länder im letzten Weltkrieg durch Deutschland erfuhren.“

Art.2: „Gemeinsam soll einer erneuten Aggressionsabsicht Deutschlands oder eines anderen mit diesem verbündeten Staates entgegengetreten werden.“

Art. 3: „Zusage militärischer und sonstiger Hilfe bei
einem Angriff Deutschlands ...“

Nach dem Muster dieses Vertrages werden
noch drei weitere abgeschlossen:
21.7.1948
Rumänien und Tschechoslowakei.
26.1.1949
Polen und Rumänien.
16.4.1949
Ungarn und die Tschechoslowakei.
Diese 13 Verträge der 13 Staaten haben als Ausnahme
von der Regel einen Vorläufervertrag, der schon lange
vor der Byrd-„Expedition“ am 9. Mai 1946 zwischen
Jugoslawien und den Tschechen abgeschlossen wurde
und in gleicher Weise gegen Deutschland gerichtet war
wie die 13 anderen. Möglich ist, daß die Tschechen,
aufgrund der geheimen Flugscheibenentwicklungen bei
Prag von denen sie nach 1945 schnell Wind bekommen
haben konnten, die neue Situation vorzeitiger erfaßt
hatten. Der Vertrag ist aber insofern von nebensächlicher Bedeutung, weil er schon am 5.10.1949 aus mir
unbekannten Gründen, von den Tschechen vorzeitig
gekündigt wurde.
Ab März 1947 müssen sich die Alliierten also volle
Gewißheit darüber verschafft haben, daß, obwohl sie
das deutsche Mutterland überrollt und die deutsche
Wehrmacht entwaffnet haben, elitäre Resteinheiten aber
von überseeischen Sperrgebieten mit überlegener Flugund Waffentechnik, nun unangreifbar geworden, mit
großem Erfolg weiter operieren. Könnten die Verträge
nicht gegen das besetzte wehrlose Mutterland, sondern
gegen das „Letzte Bataillon“ gerichtet sein?
Adolf Hitler, 13. Februar 1945: „Wenn ich diesen
Krieg gewinne, dann werde ich der jüdischen Weltherrschaft ein Ende bereiten; dann werde ich ihr einen
tödlichen Schlag versetzt haben. Wenn ich ihn verliere,
dann wird der jüdische Triumph nur von kurzer Dauer
sein.“

West + Ost gegen den „Feind aus den Lüften“

Natürlich haben auch die Nord- und Südamerikanischen Staaten Admiral Byrd's Warnung vor den feindlichen Fliegern vom Pol
8

ernst genommen, denn am 30.08.47 bzw.
02.09.1947 wird in Anwesenheit von 21 Staaten in Petropolis bei Rio de Janeiro der „Pakt
von Rio“ festgelegt. Jeder Angriff gegen einen
der Unterzeichnerstaaten wird als Angriff
gegen alle Staaten gewertet. Der festgelegte
Verteidigungsbereich umschließt ganz Nordund Südamerika. Art .4: „…vom Nordpol einschließlich Grönlands, ostwärts des amerikanischen
Kontinents unter Einschluß des Karibischen Meeres
zum Südpol, von dort ostwärts Hawai einschließlich der
Aleuten zum Nordpol.“ Im Vertragstext ist nicht

von Deutschland die Rede wie in den vorgenannten Verträgen, aber er ist in Anlehnung an
die UNO-Satzungen abgefaßt. Der UNO gehörten auch die europäischen wie auch die
kommunistischen Staaten an, somit kann eigentlich nur ein außerhalb der UNO stehender
Aggressor in Frage kommen.
«Die internationale Regierung der UNO ist
eigentlich eine gemeinsame Regierung
der USA und der Sowjet-Union in einem"
American Jewish Committee in „Commentary“ (New
York) 1958

Wie die Ostblockstaaten unter dem Druck der
jüdischen Kremlbosse in Moskau standen, so
standen Südamerikanische Staaten unter Kreditdruck jüdischer Wall-Street-Bosse der
USA. Soweit sie deutsche Sperrgebiete im
eigenen Lande haben, spielen sie also ein
Doppelspiel. (Im Übrigen haben die deutschen Sperrgebiete in Südamerika zum Teil Verträge auf 99 Jahre
und sind militärisch nicht angreifbar.)

Am 04.04.1949 wird die NATO (Nordatlantikpakt) als ein gegenseitiger Beistandsvertrag zur gemeinsamen Verteidigung gegründet. Gründungsmitglieder sind die USA (mit eindeutiger Führungsrolle), England, Frankreich (Austritt
1966), Belgien, Niederlande, Luxemburg, Kanada,
Island, Norwegen, Portugal, Italien. 1952 traten
Griechenland (Austritt 1974, Wiedereintritt 1980), am
23.10.1954 die “BRD” und 1982 Spanien (nach Francos
Tod und der Demokratisierung durch Juan Charlos) bei.

Bei diesem, NATO genannten Beistandspakt
wird zwar Deutschland als Aggressor nicht
mehr erwähnt, aber bei näherer Durchleuchtung der Zusammenhänge bleibt die ab jetzt
bewußt versteckt gehaltene Motivation gegen
Deutschland unterschwellig doch erkennbar,
denn der NATO-Vertrag ist nur ein erweiterter
Pakt und fußt auf dem Dünkirchener Vertrag

zwischen Frankr./England, sowie dem nochmals erweiterten Brüsseler Fünfmächtepakt
(Engl., Frankr., Benelux), die beide eindeutig
gegen Deutschland gerichtet sind, wie ich
zuvor gezeigt habe. Wenige Beispiele sollen
das belegen: „Brüsseler Vertrag: Auf 50 Jahre abgeschlossen, bildet der B.V. einen Bestandteil des

Wenn also der Brüsseler
Vertrag von 1948 – der ja gegen Deutschland
gerichtet war - ein Bestandteil oder die
Grundlage des NATO-Vertrags von 1949 ist,
so kann die NATO ebenfalls, wenn auch insgeheim, nur ein reines Militärbündnis gegen
Deutschland sein.“Westeuropäische Union:. kollekNordatlantikpaktes.“

tiver Beistandspakt im Rahmen der NATO,... Vorläufer war der brit-frz. Zusammenschluß im Bündnisvertrag von Dünkirchen der im Brüsseler Pakt (Brüsseler Vertrag) von 1948 (Westunion) um die Benelux-

Auf der Londoner Neunmächtekonferenz vom 17.09. - 03.10.
(Londoner Akte), die dann auf der Pariser
Konferenz 19./23.10.1954 zu den Pariser Verträgen führte, wurde die „BRD“ auf der
Grundlage des Fünfmächtepaktes (WEU)
in die WEU und die NATO aufgenommen.
staaten erweitert wurde.“

„Der Pakt von Dünkirchen mit Frankreich wird die
Grundlage für den sich bildenden Block der Westmächte.“ Warum gehe ich auf diese scheinbar weit zu-

Für die
BRD erhält der WEU-Vertrag am 05.05.1955
und der NATO-Vertrag einen Tag später seine
Rechtskraft. Seit diesem Zeitpunkt propagieren die Besatzungs-Demokraten und ihre Medien die Lüge von der „Souveränität“ der
BRD. Wogegen ganz eindeutig nicht nur das
Bundesverfassungsgerichtsurteil spricht. In
Wahrheit müßte die „BRD“ im Rahmen der
WEU und der NATO im Kriegsfall mit ihrer
aus Deutschen gebildeten „Bundeswehr“
gegen das Deutsche Reich militärisch aktiv
werden. Die Bundeswehr steht in fremden
Diensten, als Söldnerheer unserer Feinde, mit
denen wir uns zur Zeit immer noch im
Kriegszustand befinden. Es geht aber noch weiter.
rückliegenden Dinge so ausführlich ein?

„Die Bundesrepublik ist das einzige europäische
NATO-Land, in dem C-Waffen der Amerikaner
gelagert werden. Die Depots liegen in der Pfalz. Das
Truppenstatut von 1954 überläßt es den Siegermächten,

9

wie sie ihre Streitkräfte in der Bundesrepublik
ausrüsten.“ „Süddeutsche

Zeitung“, München,

12.05.1986.
Welches freie Land ließe das zu? Bei entsprechend gezielter Explosion im C-Waffenlager
könnten umgehend ganze Landstriche entvölkert werden.
Nur eine Woche später, am 14.5.1955 wird
von den Sowjets der „Warschauer Pakt“ als
ebenfalls militärischer Beistandsvertrag ins
Leben gerufen. Der Beistand war zwar schon
in den Einzelverträgen von 1947-49 gewährleistet, aber jetzt sichern sich die Sowjets zusätzlich ihre Truppenstationierung in den Vasallenstaaten vertraglich ab und haben ab jetzt
die absolute militärische Oberherrschaft. Auch
in diesem Vertrag wird nun die DDR mit der
„Volksarmee“ dem Warschauer Pakt, das
heißt, den Sowjets als Soldnerheer unterstellt
und befindet sich in der fast gleichen Situation
wie die BRD mit der Bundeswehr im Westbündnis.
Auch die USA haben sich in den NATO-Staaten Militärstützpunkte vertraglich gesichert
und aufgebaut; mit Millionenbeträgen zur militärischen Aufrüstung der NATO-Partner hat
man diese käuflich gemacht.
So haben die USA das Oberkommando bei der
NATO wie die Sowjets diese beim Warschauer Pakt hatten.
Seit dieser scheinbaren alliierten Teilung in militärisch
Ost und militärisch West, wurde von den alliierten
Weltmedien stets der drohende Sowjetkoloß mit dem
Warschauer Pakt als eine tödliche Gefahr für den friedliebenden Westen hingestellt, wie mit umgekehrten
Vorzeichen die USA mit der NATO als Bedrohung für
den friedliebenden Osten. Im Grunde genommen nur
ein raffinierter, zweckdienlicher Schachzug. Tatsache
bleibt, daß die 13 Verträge, die zu einem Teil die
Grundlage für den Warschauer Pakt und zum anderen
Teil die Grundlage für das Westbündnis der NATO bildeten, zusammengenommen alle gegen Deutschland
gerichtet waren und sind und nicht wie der Eindruck
erweckt wurde, Bündnisse sind: Ost gegen West, oder
West gegen Ost. So standen seither zwei, mit A, B und
C Waffen bis an die Zähne bewaffnete Machtblöcke in
Wahrheit gegen Reichsdeutschlands „Letztes Bataillon“

Oder hat jemand eine andere Erklärung? Wie dem auch
sei: 1985 wurde beschlossen, Deutschland zu vereinen. Aber zu welchem Zweck? Die Beantwortung dieser
Frage verschiebe ich vorerst auf einen späteren
Zeitraum...

Warum Ost-West Teilungsplan?
Nach 1945 zogen es die „Alliierten“(die dahinter wirkende anonyme Macht) vor, ihre zunehmenden Kenntnisse über die im Werden
begriffene reichsdeutsche Flugscheibenmacht
(„das Letzte Bataillon“) vor der Weltöffentlichkeit zu verbergen.
Das durfte größtenteils ideologische Gründe
gehabt haben. In den 12 Jahren hatte sich Reichsdeutschland in aller Welt viel Sympathien mit seiner
neuen und in die Tat umgesetzte Weltanschauung
erwerben können. Mit „Recht und Ordnung“, der
„Volksgesundheit“, der „Volks- und Rassenerhaltung“,
dem „Führerprinzip“, dem wiedererweckten Heldentum, der Wiederanknüpfung an das Germanen- und
Heldentum der Antike, der gelebten Volks- und Tatgemeinschaft, der zurückgewonnenen Selbstbestimmung, dem allgemeinen aufblühen wirklich Deutscher
Kultur durch die erwachende Volksseele, die wiedereingesetzten Begriffe wie Ehre, Treue und Pflichterfüllung und vieles andere mehr hatten beispielgebende
und richtungsweisende Wirkungen gezeitigt. In vielen
Ländern der Welt entstanden ähnliche Organisationen,
und nachahmenswerte Bestrebungen setzten ein. Das
wurde für die Globalisten immer gefährlicher.

Die geheimen deutschen Flugscheibenentwicklungen, die anfänglich unbemerkt errichteten deutschen Sperrgebiete in entlegenen
Weltgegenden, wie auch die unbemerkt vor
sich gegangene Absetzung mit Mensch und
Material dorthin, ist eindeutig das größte und
spektakulärste Ereignis und zudem die
genialste militärische Operation der überschaubaren Weltgeschichte.
Hätten die alliierten Medien das nach 1945 bekannt gemacht; eine weitere Sympathiewelle
wäre den Deutschen schon damals entgegengebrandet. Die Bekanntgabe des entstehenden
neuen deutschen Machtfaktors im überseeischen Ausland, hätte auch die von den
Alliierten nachfolgend durchgeführte „Umerziehung des Deutschen Volkes“ überhaupt
nicht möglich gemacht.
10

Neben den in der Folgezeit entwickelten
ABC-Massenvernichtungswaffen als militärisches Droh- und Druckmittel fühlten sich die
Alliierten mehr und mehr genötigt, die letzten
der ihnen noch verbliebenen psychologischen
Waffen einzusetzen: Nämlich, die größte
jemals auf der Welt inszenierte Haß- und
Lügenkampagne gegen das Deutsche
Reich und kollektiv gegen das gesamte
Deutsche Volk. Damit konnten zwar die

anonymen Hintergrundmächte ihren großen
Welt-Links-Drall in Richtung ONE-WORLDRegierung mächtig vorantreiben, aber da
diese Haß- und Lügenkampagne - wie es
schon der Name sagt - ein grandioses Falschspiel ist, welches man zur Zeit in der
Öffentlichkeit nicht mal ansatzweise anprangern darf, wird dieser von ihnen hinausgeschleuderte Bumerang, sie selbst in
absehbarer Zeit so hart und ordentlich treffen,
daß ...
Die nach 1945 einsetzende Aufrüstung war
gewaltiger als während der Jahre bis 1945 und
verschlang nicht nur Milliarden, sondern in die
Billionen, vielleicht sogar in die Billiarden
gehende Rubel- und Dollar-Beträge.
Der böse deutsche Feind war zwar offiziell 1945
besiegt, aber durch die Verheimlichung der neuen
deutschen Macht - denn die deutschen Flugscheiben gab es nur inoffiziell, das heißt, ihr Vorhandensein wurde nur hinter vorgehaltener Hand
höherer militärischer Dienstgrade oder den politischen Insidern eingestanden - hatte man für diese
Aufrüstung offiziell überhaupt keine Veranlassung. Aber wie sollte man diese für notwendig
gehaltene gewaltigste Aufrüstungs- und dadurch
bedingte Steuerausbeutungsmaßnahme gegenüber
den auszubeutenden Völkern unter alliierter
Herrschaft begründen, ohne einen ersichtlichen
Feind? Also schuf man propagandistisch
ein neues Feindbild, eben diesen ab 1947
aufkommenden Ost - West Gegensatz!
Man verschwieg den eigentlichen alt/
neuen Feind und schuf einen künstlichen:
einen Phantomfeind, die Russen. Das ist

alles. Mit einem kleinen Trick umging man
zwar die selbstgeschaffene verzwickte Lage,

aber setzte auch gleichzeitig einen neuen
riesenhaften Schwindel in die Welt.
Am 12. März 1947, nur sieben Tage nach der
Byrd-Erklärung von den feindlichen Fliegern
aus den Polargegenden, verkündete der
damalige US-Präsident Harry Salomon Truman vor dem US-Kongreß die neue Außenpolitik, die s. g. „Truman-Doktrin“. Das war
der Auftakt zu dem nun beginnenden und zuvor mit den Sowjets abgestimmten und in Szene gesetzten „Kalten Krieges“ gegen den von
Moskau gesteuerten kommunistischen Ostblock, wie von Moskau mit umgekehrten Vorzeichen gegen den kapitalistischen Westen.
Schrittweise wurde der Kalte Krieg zu
einem spektakulären Ost - West Gegensatz von den alliierten Weltmedien
hochstilisiert, so, wie wir ihn seit Jahrzehnten kannten.
Damit auch der Ost - West Gegensatz halbwegs
echt erscheinen konnte, wurden die ab März 1947
geschlossenen 13 Beistandsverträge gegen Deutschland östlicherweise wie auch westlicherseits
getrennt abgeschlossen, obwohl im nicht direkt
militärischen Bereich, wie z.B. in der UNO, im
Antarktis-Vertrag und zahlreichen anderen internationalen Abkommen Ost wie West weiterhin
brüderlich vereint blieben; nicht an der Basis, aber
doch in den Führungsebenen.
Mit Hilfe des Ost - West Gegensatzes war den ab
1947 „gespaltenen“ Alliierten in idealer Weise die
Möglichkeit gegeben ihr Rüstungspotential gegenseitig hochzuschaukeln, indem die eine Seite auf
die als ob Gefahr durch die andere Seite verwies,
wie etwa: Auf dem Militärsektor X sind uns die
bösen Sowjets so und so weit voraus; wir Friedliebenden, die wir für den „freien Westen“ kämpfen, müssen unsere militärischen Anstrengungen
vergrößern, wenn wir nicht den Wettlauf um das
Gleichgewicht des Schreckens verlieren wollen.
So und ähnlich lauteten jahrzehntelang die
Medienparolen und mit umgekehrten Vorzeichen
entsprechend bei den Sowjets gegen die „Bedrohung“ durch den imperialistischen Westen, den
bösen Kapitalismus. Indem die Sowjets, nach

Absprache, den Amerikanern „Sputnikschock“
verschrieben haben und ihren Sputnik zuerst
in den Weltraum schickten, konnte so die
11

amerikanische Nation zu solch einem Ehrgeiz
angestachelt und zu einem Unsummen verschlingenden Weltraumprogramm motiviert
werden. Angeblich im Wettlauf gegen die Sowjets, in Wahrheit um dem „Letzten Bataillon“ auch im Weltraum auf die Spur zu kommen und auf den Fersen zu bleiben; denn wer
der „erste Mensch auf dem Mond“ wirklich
war, das ist der Welt bis heute verschwiegen
worden. Der Amerikaner namens Neil Armstrong war es am 20. 07. 1969 jedenfalls nicht.
Daß dieser Ost - West Schwindel ebenso gut
im politischen, wirtschaftlichen als auch in
anderen militärischen Bereichen, wie z. B. im
Korea- und Vietnam-Krieg taktisch genutzt
wurde, sei hier nur am Rande erwähnt.
Mit Fakten, die beweisen könnten, daß diese
Feindschaft der beiden Weltmacht-Blöcke nur
gespielt ist, ließen sich einige Bücher füllen.
Ich möchte mich hier auf nur zwei Beispiele
beschränken: Der Schriftsteller Alexander Solschenizyn entlarvte ebenfalls dieses Bündnis
in seiner Rede vor dem amerikanischen Gewerkschaftsverband AFLCIO am 30. Juni
1975 in Washington: „Auf den ersten Blick ein befremdliches, überraschendes, aber, wenn man es überlegt, ein ebensosehr begründetes und verständliches
Bündnis. Es ist die Allianz unserer kommunistischen
‚Führer’ und Ihrer Kapitalisten. Diese Allianz ist nicht
neu. ... Seit jener Zeit, über alle diese fünfzig Jahre hinweg, beobachten wir, wie die Geschäftswelt des Westens die sowjetisch-kommunistischen Führer und ihre
unfähige und unsinnige Wirtschaft, die von sich aus niemals mit ihren eigenen Schwierigkeiten fertiggeworden
wäre, ständig, unaufhörlich mit Gütern und Technologien unterstützt.“ (Sonderdruck der Rede von
„Neue Bildpost“, Lippstadt, September 1975).
„Es gibt keine wesentlichen Unterschiede zwischen den
Beweggründen der zivilisatorischen Taten der UdSSR
und der USA. Das Europa des 18. und 19. Jahrhunderts
hat den Motor geliefert, der überall zu gebrauchen ist.
Er läuft in Moskau nur nicht mit dem gleichen Geräusch
wie in New York. Es war wirklich eine einheitliche
Welt, die im Krieg gegen Deutschland stand, und nicht
eine momentane Koalition von Völkern, die sich im
Grunde feindlich sind.“ Pauwels/Bergier: „Aufbruch ins
dritte Jahrtausend“, Goldmann Verlag, 1962, Seite 353.

Ungeachtet des Ost-West Propagandatricks
wurde die sowjetische Aufrüstung mit Dollarmilliarden über die amerikanische Hochfinanz, die Belieferungen mit Weizen, Butter,
Rindfleisch zu Preisen weit unter Weltmarktniveau nicht nur nach 1945 beibehalten, sondern im Laufe der Jahre betrachtlich gestei-

gert. Selbst die neuesten technologischen Erkenntnisse wurden von West nach Ost transferiert. Auch das von Präsident Nixon zusammen mit Leonid Breshnjew auf dem Moskauer Gipfel im Mai 1972 beschlossene „Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von
Amerika und der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken betreffend die Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums für friedliche Zwecke“
am 24. Mai 1972 von Nixon und Kossygin unterzeichnet, macht deutlich, wie umfangreich
und wie hoch hinaus in den Weltraum diese
ost-westliche Zusammenarbeit ging. Das Abkommen beinhaltete unter anderem ein gemeinsames „Projekt zur Entwicklung von Ankopplungssystemen bemannter sowjetischamerikanischer Raumfahrzeuge und von Weltraumstationen“ Nach 3 jähriger engster Zusammenarbeit auf höchster wissenschaftlich/technischer Ebene, war es US und SU, der
Macht des weißen und des roten Fünfsterns,
1975 möglich, zum 30. Jahrestag der deutschen Niederlage am 8. Mai und zum Zeichen
der fortdauernden Verbrüderung und wohl
auch zum Zeichen des fortwährenden Kampfes
gegen Deutschlands „Letztes Bataillon“ bis in
den Weltraum hinein, mit der Ankoppelung
der beiden Raumschiffe, ein symbolisches Zeichen für die Wissenden in aller Welt zu setzen. Nur dem Umstand, daß beide Seiten Startschwierigkeiten und Verzögerungen hatten,
war es zuzuschreiben, daß diese Ankoppelung
der amerikanischen und sowjetischen Raumschiffe nicht pünktlich wie geplant am 8. Mai
1975 und auch nicht wie berechnet über
Torgau an der Elbe erfolgen konnte, sondern
erst am 15.7.1975 irgendwo im Weltraum.
Aber das Symbol: es geht gemeinsam weiter
gegen Deutschland, war gesetzt. Daher war
auch der Jahre später beabsichtigte „Kampf im
Weltraum“ und der „Krieg der Sterne“ wie
von der Propaganda verheißen, kein beabsichtigter Krieg gegen die verbrüderten Sowjets, wie uns die Welt-Lügen-Medien ständig
glauben machen wollten, sondern ein Kampf
12

gegen Reichsdeutschlands überlegene Weltraummacht. Es ist natürlich jedem selbst überlassen nachzuforschen, was es mit dem „Letzten Bataillon“ auf sich hat – ich lieferte nur
eine der möglichen Eklärungen. In diesem Fall
kommen wir ohne einer Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht aus. Die Wahrscheinlichkeit,
daß es den „Letzten Bataillon“ gab und gibt,
ist größer als 0, weil - wie sonst hätte man die
Tatsache der Abschlüße von 13 „Bündnisund Beistandsverträge gegen Deutschland“ erklären können?

Während der Behandlung des fehlenden Friedensvertrages für Deutschland wird kaum
bzw. gar nicht der weltpolitische Rahmen in
Betracht gezogen. Ist ja auch nicht verwunderlich – damit die Deutschen gar keine Vergleichsmöglichkeiten haben, um zu erfahren,
wie es so den ehemaligen Verbündeten so ergangen ist.
Es scheint mir sinnvoll, den Gesamtcharakter
des deutschen Besatzungsregimes durch einen
Vergleich mit einem ähnlichen Phänomen zu
beleuchten: mit dem Besatzungsregime in
Japan und der Art und Weise, wie es 1951 beendet wurde.
Das Besatzungsregime in Japan unterschied
sich von dem deutschen in mehrfacher Hinsicht: Auch Japan hat bedingungslos kapituliert. Aber schon der Vollzug des Kapitulationsaktes an Bord des amerikanischen
Schlachtschiffes „Missouri“ in der Bucht von
Tokio am 2. September unterschied sich in
sehr charakteristischer Weise von den Unterzeichnungsakten in Reims und Karlshorst am
7. und 8. Mai 1945. Zwar waren Vertreter aller
am pazifischen Krieg beteiligten Mächte vertreten. Aber die Hauptmasse der japanischen
Truppen ergab sich den Amerikanern und
Briten. Nur die japanischen Armeen in der
Mandschurei, Süd-Sachalin und Nord-Korea
ergaben sich den Russen; die in China,
Formosa und Nordindochina stehenden Verbände ergaben sich Tschiang Kai Shek. Auf
der „Missouri“ hatte es der japanische Auß-

enminister Shigemitsu als Delegationschef
nur mit General Douglas McArthur als dem
Supreme Allied Commander zu tun. Was
McArthur dabei sagte, war frei von Haß und nach dem Abwurf der Atom-Bomben - auch
ohne Vergeltungsdrang:,,Wir sind hier versammelt“, sagte er, „um ein feierliches Abkommen zu
schließen, durch das der Frieden wiederhergestellt
werden soll. Die strittigen Fragen, die mit divergierenden Idealen und Ideologien zusammenhängen, sind
auf den Schlachtfeldern in der Welt entschieden
worden. Es ist nicht unsere Sache, sie zu erörtern. Noch
ist es an uns, die wir eine Mehrheit der Völker der Welt
repräsentieren, uns in einem Geiste des Mißtrauens, der
Böswilligkeit und des Haßes gegenüberzutreten. Vielmehr ist es uns aufgetragen, den Siegern sowohl wie
den Besiegten, uns zu jener höheren Würde aufzuschwingen, die allein den geheiligten Zwecken angemessen ist, denen wir dienen, indem wir unsere Völker
vorbehaltlos zur getreulichen Erfüllung der Verständigung verpflichten, die sie hiermit förmlich eingehen.“
(…während des Abschreibens des Zitats kamen mir die
sparsamen Tränchenen...)

Das waren Töne, welche im Mai 1945 in Deutschland nicht zu hören waren. Warum wohl?
Im September 1945 begab sich der japanische
Kaiser im Cut und Zylinder zur amerikanischen Botschaft in Tokio, um dem obersten Befehlshaber der Besatzungstruppen einen
förmlichen Besuch abzustatten: für japanische Begriffe ein unglaublicher Vorgang.
Hirohito eröffnete das Gespräch mit der
Erklärung: „Ich komme zu Ihnen, General McArthur,
um mich dem Urteil der von Ihnen vertretenen Mächte
als derjenige zu präsentieren, der die alleinige Verantwortung für jede getroffene politische und militärische
Entscheidung und jede von meinem Volke in der
Führung dieses Krieges unternommene Aktion trägt.“

McArthur sorgte dafür, daß der Kaiser weder
angeklagt noch zum Rücktritt gezwungen
wurde. Damit sind schon einige der Faktoren
berührt, die das Besatzungsregime in Japan
von dem in Deutschland unterscheiden: der
Tenno, das Staatsoberhaupt, verlor zwar seine
politischen Machtbefugnisse und seine göttliche Würde, wurde aber weder gedemütigt
noch abgesetzt. Man muß das auf dem
Hintergrund der demütigenden Art und Weise
sehen in der das formelle deutsche Staats13

oberhaupt, der zum Reichspräsidenten ernannte Großadmiral Dönitz, am 23. Mai 1945 in
Flensburg mit seinen Ministern verhaftet und
später in Nürnberg vor Gericht gestellt wurde.
Natürlich änderte sich die personelle Zusammensetzung der japanischen Regierung , aber
im Unterschied zur deutschen Situation, die
durch die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Besatzungsmächte
gekennzeichnet war, behielt Japan stets eine
funktionsfähige Zentralregierung. Die Herrschaft der Besatzungsmacht wurde als „indirect rule" ausgeübt: der einzelne Japaner hatte
es nie mit einer ausländischen Militärregierung zu tun. Zum anderen gab es in Japan de
facto immer nur eine Besatzungsmacht - die
amerikanische. Zwar sollte die Besatzungspolitik durch eine in Washington tagende ,,Far
Eastern Commission" (FEC) gesteuert werden, der zunächst 11, später 13 Nationen
angehörten (die vier pazifischen Hauptmächte
USA, UK, UdSSR und China, sowie
Australien, Neuseeland, Indien, Frankreich,
Kanada, Niederlande, Philippinen, später
Burma und Pakistan). Auch gab es in Tokio
einen Allied Council for Japan (ACJ), dem nur
die
Hauptmächte
angehörten
(wobei
Großbritannien zugleich Australien, Neuseeland und Indien vertrat). Beide haben die
Besatzungspolitik McArthurs kaum zu beeinflußen vermocht.
Alles das unterschied sich grundlegend von
dem schwerfälligen Mechanismus des Kontrollrates in Berlin und den fast unbegrenzten
Machtbefugnissen der vier Zonenbefehlshaber in ihrer Besatzungszone in Deutschland.
General Lucius D. Clay, der amerikanische
Militärgouverneur, hat sich zwar durch seine
Haltung seit der Berliner Blockade auch bei
der deutschen Bevölkerung Ansehen und
Autorität erworben, aber er hat nie die Statur
McArthurs erreicht — die eines autokratischen
Prokonsuls, dessen Eigenmächtigkeit auch vor
dem US-Präsidenten nicht zurückschreckte.
Die amerikanischen Besatzungsziele waren in Bezug

auf Demokratisierung und Entmilitarisierung die
gleichen wie in Deutschland; aber die Methoden, die
Organisation ihrer Verwirklichung und nicht zuletzt
ihre Wirkung war von den Verhältnissen in Deutschland
sehr verschieden. Etwas der Entnazifizierung Vergleichbares hat es nicht gegeben.

Der im Mai 1946 eröffnete und nach zweieinhalbjähriger Dauer im November 1948 mit
dem Urteilsspruch gegen 28 sogenannte
,,Hauptkriegsverbrecher“ beendete Prozeß des
Internationalen Militärgerichtshofes (IMT) für
den Fernen Osten folgte im wesentlichen dem
Vorbild des Nürnberger Gerichtshofes, dessen
Verfahren im November 1945 eröffnet worden
war und nach zehnmonatiger Dauer im Oktober 1946 abgeschlossen wurde. Das meiste,
was für oder gegen diese Art von Gerichtsbarkeit von Siegermächten nach einem gewonnenen Krieg gesagt werden kann, trifft auch
für den Prozeß in Tokio zu. Der Tokioter
Prozeß blieb, anders als Nürnberg, eine
Episode ohne tiefgehende Wirkung. Während
in Spandau bis zu seiner Ermordung ein verurteilter Häftling Heß saß, verließen die
letzten zehn japanischen Verurteilten 1958 das
Gefängnis. Der gleiche Außenminister Shigemitsu,
der 1945 die Kapitulation unterzeichnet hatte, wurde
schon im November 1950 freigelassen und war 1954
wieder Außenminister. Der spätere Premierminister
Kishi saß von 1945 bis 1948 als Kriegsverbrecher in
Untersuchungshaft. Er hatte bis 1952 Berufsverbot.
1960 aber erneuerte er als Premierminister den Sicherheitsvertrag mit den Vereinigten Staaten.

All das läßt erkennen, daß das Problem der
s. g. „Vergangenheitsbewältigung“ in Japan
anders gelagert ist als in Deutschland.
Die Pseudoentzweiung der Siegermächte des
II. Weltkrieges, die in Asien vor allem im chinesischen Bürgerkrieg und im Korea-Krieg
sichtbar wurde (der von den Amerikanern als
eine von Moskau gesteuerte und gestützte Aktion deklariert wurde), hat zwar im deutschen
wie im japanischen Falle zu einem grundlegenden Wandel der amerikanischen Politik
gegenüber beiden Ländern geführt, jedoch mit
charakterisierenden Akzentverschiedenheiten.
Die pazifistische Grundstimmung, die noch
bei der unter dem Schock von Hiroshima und
14

Nagasaki stehenden japanischen Volksmehrheit vorherrschte und die von der amerikanischen Besatzungsmacht in dem von ihr inspirierten Artikel 9 der Verfassung (!) gleichsam
festgeschrieben worden war, schloß eine
Wiederbewaffnung in ähnlichen Formen, wie
sie in Deutschland mit der Europäischen “Verteidigungsgemeinschaft” und später mit der
deutschen Einbeziehung in die NATO angestrebt wurde, aus. Warum wohl bekamen die
Japaner als Hauptverbündeter Deutschalnds
kein Grundgesetz, sondern eine Verfassung?
Das ist einer der Grundfragen, warum ich
mich so ausführlich mit Japan beschäftige.
Die Folge war, daß einerseits die Normalisierung der Rechtsstellung Japans und die
Wiederherstellung seiner Souveränität
durch den Abschluß des Friedensvertrages von San Franzisco früher und reibungsloser vor sich ging - wenngleich die Sowjets
ihm fernblieben - als dies in Deutschland war.
Daß aber andererseits diese Pariser Verträge
doch ein engeres und weniger einseitiges Bündnisverhältnis mit den USA und den anderen
“Partnern der Atlantischen Allianz” hergestellt
haben, als dies der japanische Sicherheitsvertrag mit den Vereinigten Staaten von 1951
(auch in seiner erneuerten Fassung von 1960)
vermochte. Dieser Vertrag begründete kein echtes
gegenseitiges Bündnisverhältnis. Er sagte lediglich, daß
die beiden Vertragsschließenden sich zur gegenseitigen
Hilfe und Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung
und Entwicklung ihrer Fähigkeit zum Widerstand gegen
einen bewaffneten Angriff verpflichten. Darüber hinaus
erkannten sie an, daß sie einen Angriff auf den anderen
Vertragspartner innerhalb des japanischen Hoheitsgebietes (d. h. praktisch auf japanisches Territorium oder
auf amerikanische Stützpunkte in diesem Territorium)
als Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit ansehen und
die ihrer Verfassung entsprechenden Maßnahmen zur
Abwehr der Gefahr treffen würden. Beide Seiten
behalten sich also im Grunde volle Handlungsfreiheit
vor. Auch für den Kriegsfall ist keinerlei Koordinierung
ihres Handelns vorgesehen. Erst recht kann von militärischer Integration in Friedenszeiten, wie sie die NATO
darstellt, keine Rede sein. Die eigentliche Substanz des
Vertrages besteht darin, da er den Vereinigten Staaten
ihre Stützpunkte auf den japanischen Inseln garantiert
und daß die Japaner in der Existenz dieser Stiitzpunkte

und in der Anwesenheit amerikanischer Truppen eine
faktische Schutzgarantie der Vereinigten Staaten für
sich sehen.

„Der Zusammenhang zwischen Wiederbewaffnung und Verfassungslage sowie insbesondere der Einwirkung der Besatzungsmacht
auf die Verfassunggebung bedarf noch einiger
erläuternder Worte, weil hier sehr bezeichnende Unterschiede zwischen der Entwicklung
in Deutschland und in Japan zutage treten“,
holte der ehemalige „BRD“-Botschafter a. D.
in Japan Prof. Dr. Wilhelm G. Grewe zu
seiner Geschichtsfälschung in einem Vortrag
1984 aus. „Was zunächst die Bundesrepublik
angeht: Wenngleich die Militärgouverneure der
drei westdeutschcn Besatzungszonen im Laufe der
Arbeit des Parlamentarischen Rates am Entwurf
des Grundgesetzes mehrfach durch sogenannte
Richtlinien und durch Einzelinterventionen auf die
im Entstehen befindliche Verfassung Einfluß genommen und insbesondere auf eine Verstärkung
des föderativen Charakters der Bundesrepublik
hingewirkt haben, so bleibt doch das Ausmaß
dieses „Fremdeinflusses“ auf die Verfassungsgestaltung von 1949 begrenzt und ist bei weitem
nicht vergleichbar mit der Einwirkung der
amerikanischen Besatzungsmacht auf die Gestaltung der japanischen Nachkriegsverfassung.“

Wenn es so wäre, wie Herr Grewe vor sich
lügt, dann hätten wir längst, jedoch spätestens
seit 1990 eine Verfassung! Weiter: „Diese
vom Stab des US-Generals McArthur entworfene und vom japanischen Parlament (mit
einigen Änderungen ohne grundlegende
Tragweite) 1946 beschlossene Verfassung
wird in Japan heute zurecht mit dem Argument kritisiert, daß sie keine eigenständige japanische Verfassungsentscheidung gewesen
sei. ‚Alle selbständigen Staaten haben eine
vom Volke selbst gesetzte autonome Verfassung; es gibt nirgends auf der Welt ein Land,
das eine von Fremden gefertigte Verfassung
annimmt" - so hieß es schon 1954 in einer
Erklärung des Premierministers, mit der ein
überparteilicher Verfassungsrat für die Gesamtrevision der Verfassung vorgeschlagen
wurde.’ (Außer in Deutschland, hätte der ehe15

malige Verbündete und der gut bezahlte
Professor Grewe sagen sollen) „Paradoxerweise wird jedoch die „McArthur-Verfassung“ gerade von den amerikakritischen
Oppositionsparteien verteidigt, weil sie in ihrem Artikel 9 das den Japanern 1946 aufgenötigte Wiederbewaffnungsverbot enthält,
das zwar in der Praxis durch die Aufstellung
der ,,Selbstverteidigungskräfte“ ausgehöhlt
worden ist, diesen jedoch immer noch Schranken setzt, die wiederum in der Regierungspartei von vielen als überholt angesehen werden, so daß der Ruf nach einer Verfassungsrevision aus diesen Reihen ertönt.“
Jetzt versuche ich das Ergebnis dieses Vergleichs Japan - Deutschland knapp zusammenzufassen.
Die Japaner haben die Phase vor San Franzisco
im Laufe eines Jahres abgewickelt; sie führten
auch sofort weiter zu einem Friedensvertrag und
zu einem Sicherheitsvertrag, der alle fortdauernden
Truppenstationierungen auf eine eindeutig vertragliche Basis stellte. Japans Souveränität wurde
anerkannt, und von irgendwelchen Vorbehalten
einer fremden obersten Gewalt war nie die Rede.
Die Sowjetunion allerdings verweigerte in San
Franzisco ihre Unterschrift. Für die Zukunft blieb
ein Friedensvertrag mit ihr eine offene, von den
Japanern bilateral zu regelnde Angelegenheit.
Weder die Vereinigten Staaten noch irgendeine der
anderen Siegermächte fühlten sich dafür verantwortlich. Ebenso wenig erhielten die Japaner
irgendwelche Unterstützungszusagen für von
ihnen verfolgte politische Ziele.

Japan als der Haupfverbündete Deutschlands hat also einen Friedensvertrag, eine
Verfassung und eine Staatsangehörigkeit für
das Volk innerhalb kürzester Zeit bekommen
und Deutschland hat - von der bewußt vermaßelten historischen Möglichkeit des Jahres
1990 abgesehen – nun fast 60 Jahre nach dem
Krieg immer noch keine Chance auf einen
Friedensvertrag
und
Verfassung
und
Staatsangehörigkeit.
Zwei Begründungen haben wir bereits zu
Beginn dieser III. Inauguraladresse gelesen.
Sehen wir uns näher die theoretischen Begrün-

dungen pro und kontra eines Friedensvertrages an. Eine vor Jahren erschienene universalgeschichtliche Monographie über ,,Krieg
und Frieden im Friedensvertrag“ (J. Fisch,
1979) kommt zu folgendem Ergebnis: ,,Faßt
man im herkömmlichen Sinne den Waffenstillstand als eine provisorische Regelung auf,
so geht die Tendenz im 20. Jahrhundert auf
einen immer ausgeprägteren provisorischen
Charakter der Kriegsbeendigung, auf eine
Relativierung des Unterschiedes zwischen
Krieg und Frieden. ... Die Waffenstillstände
fixieren den mit politisch-diplomatischen Mitteln kaum noch zu verändernden Stand, der
nach dem Einsatz aller Kräfte erreicht worden
ist. Sie schaffen faktisch bereits den Zustand,
der früher erst mit dem Friedensschluß erreicht wurde...“
„Der fürchterlichste aller Kriege (1. Weltkrieg) hatte
einen Friedensvertrag zur Folge, der kein Vertrag des
Friedens ist, sondern die Fortsetzung des Krieges.
Europa wird durch ihn zugrunde gehen, wenn es nicht

sagte damals Anatole France. Da hat sich der gute
Anatole geirrt: Nicht Europa, sondern
lediglich Deutschland wird
allmählich
zugrunde gerichtet.
„Provisorischer Charakter der Kriegsbeendigung“, „Relativierung des Unterschiedes
zwischen Krieg und Frieden.“ - hört sich vernünftig an und ist auf Deutschland wie zugeschnitten: die Anwendung der Feindstaatenklausel, das Fehlen der Verfassung, beinahe 60 jährige Besetztung durch die „Siegermächte“, Fremdherrschafft durch die Marionetten, die sich „Bundesregierung“ nennen
und dennoch keine Legitimation durch das
denkende Deutsche Volk besitzen, alltägliche
Justizwillkür unter dem Deckmantel der
Rechtstaatlichkeit, Geschichtsfälschung als
Basis für zionistische Selbstbediengung, Pädophilie und Korruption als freimütige Staatsreligion der Marionetten – kurzum: wir erleben in Deutschland des Jahres 2004 den
die Vernunft zu seinem Ratgeber wählt“,

provisorischen Charakter der Kriegsbeendigung
und Relativierung des Unterschiedes zwischen

16

Krieg und Frieden. Warum aber nur in

Deutschland und in Rußland?! „Deutschland
wird nicht besetzt zum Zwecke der
Befreiung,
sondern
als
besiegte
Feindnation...“
Directive JCS 1067/6
Viele versuchen die Geschehnisse in
Deutschland losgetrennt von denen in Rußland
zu betrachten und das führt zu einer einseitigen und verhängnisvollen Geschichsinterpretation. Die von den Zionisten installierte
Sowjetregierung hat noch nie die Interessen
des russichen Volkes vertreten - die Ermordung von über 60 000 000 Menschen ist die
traurige Bilanz. Nur die millionenfachen
Morde an Indianern und in Kambodscha
haben einen geschichtlichen, wenn auch nicht
einen räumlichen Vergleich für diesen
Genozid. Es gibt eine Gemeinsamkeit, die
stets mißachtet wird: Die Gesamtbestrebungen der s. g. Regierungen in Deutschland und
in Rußland sind auf die Versklavung und
Ausrottung des jeweiligen Volkes gerichtet!
Nur die Wege unterscheiden sich. Die
Trennung und Vernichtung des Deutschen
und des Russischen Volkes – das ist die
Hauptaufgabe der Zionisten in den vergangenen 100 Jahren. Sobald sich die beiden
Völker vereinen und einen gemeinsamen
Weg gehen ist es für die Zionisten aus...
...47 Jahre nach dem provisorischen Charakter
der Kriegsbeendigung und Relativierung des Unterschiedes zwischen Krieg und Frieden erscheint

am 13. November 1992 ein Beitrag in der
israelischen Tageszeitung „Israel-Nachrichten“: ,,Die Deutschen sind dumm. Dumm ist
nicht einmal genug. Sie sind idiotisch!“ Die
Deutschen seien dumm und idiotisch, weil:
• ... sie es zulassen, daß sie von jenen beschimpft
werden, denen sie helfen und beistehen,
• sie sich ,,in die Hand beißen lassen, die das Futter
reicht,
• sie ,,den Völkern, denen blühende deutsche Provinzen
zugesprochen wurden, Milliarden und Abermilliarden
freiwillig geben, ohne Bedingungen a fonds perdu“
(auf Verlustkonto; Zahlung ohne Aussicht auf
Gegenleistung oder Rückerhalt).

,,Was ist ein guter Deutscher?“

• ,,Ist das einer, der dem hemmungslosen Zuzug von
Ausländern nach Deutschland freudig bewegt zuschaut?
• Ist das einer, dem es egal ist, wie es in Deutschland
ausschaut?
• Ist das einer, der selbstlos einen großen Teil seines
erarbeiteten Einkommens für Fremde hergibt, die
uneingeladen als Dauergäste einreisen?
• Ist das jemand, der bedenkenlos seine Kinder in Schulen schickt, wo Deutsche in der Minderheit sind?
• Ist das jemand, den die wachsende Unsicherheit in seiner Heimat und die zunehmende Kriminalität nicht im
geringsten stört?“
Das jüdische Blatt fährt fort: „...Milliarden hart erarbeiteter D-Mark zahlen die Deutschen jährlich für ihre
Zukömmlinge. Sie fühlen sich mehr und mehr als
Fremde im eigenen Haus. Wer in Hamburg, Berlin oder
Frankfurt am Main mit der Untergrundbahn fährt,
kommt sich vor wie im Ausland. Den Ton geben die
Zuwanderer an. Und dieser Ton ist laut.“

Japan war Deutschlands Hauptverbündeter
im II. Weltkrieg und kommt heute jemand auf
die Idee zu schreiben: „Die Japaner sind
dumm und idiotisch, weil...“?!
...es gibt mehr als genug Erklärungen,
warum Deutschland keinen Friedensvertrag
hat. Eine davon lautet: da der Waffenstillstand
die Regelung der eigentlichen politischen Fragen bereits vorwegnehme, bleibe für den Friedensvertrag im Grunde nur noch die Aufgabe,
technische Regelungen, etwa über finanzielle
Fragen, zu treffen. Da die Regelungen des
Waffenstillstandes politisch kaum zu ändern
seien, werde der Friedensvertrag leicht
„hinausgeschoben“. „…In der Zwischenzeit werden auch die noch verbliebenen technischen Regelungen durch andere Abkommen getroffen. Der
Friedensvertrag wird immer entbehrlicher. Wird er
doch noch geschlossen, so hat er weitgehend deklamatorischen Charakter. Selbst die endgültige
Aufhebung des Kriegszustandes ist vielfach schon
vor seinem Abschluß erfolgt.” (Vgl. Ebd., Fisch,
S. 612) Fast 60 Jahre sind seit der Kapitulation
vergangen, ohne daß der immer wieder geforderte
Friedensvertrag auch nur in Sicht wäre. Die Regelungen von Deutschlandvertrag, Moskauer,
Warschauer und Prager Vertrag sowie des Viermächte-Abkommens über Berlin (um nur wenige
Beispiele zu nennen) scheinen die historische
Erfahrung zu bestätigen. Auch die Beurteilung der
allgemeinen politischen Interessenlage läßt den
Schluß zu, die Frage eines Friedensvertrages sei

17

„praktisch gegenstandslos”. (W. Grewe, FAZ. 22.
Mai 1982, Beilage)

In dieser Formulierung verbinden sich zwei
juristische Argumentationslinien.
Die eine orientiert sich an der politischen
Nichterreichbarkeit eines Friedensvertrages
mit Deutschland,
die zweite an seiner Überflüßigkeit angesichts weitreichender Zwischenregelungen.
Soweit die Nichterreichbarkeit eine Rolle
spielt, muß der Blick auf die bisherige Staatenpraxis ins Gewicht fallen. Sie zeigt deutlich, daß
der Abschluß eines Friedensvertrages nicht die
einzige völkerrechtliche Möglichkeit der Kriegsbeendigung und der Wiederherstellung normaler
zwischenstaatlicher Beziehungen darstellt. Die

Möglichkeit des Friedensschlußes durch einseitige Erklärungen, gestufte und kombinierte
Absprachen, Teilregelungen etc. ist durch die
Staatenpraxis vorgegeben. Es ist davon
auszugehen, daß generell gesehen der
Abschluß eines Friedensvertrages, was Form
und Modalitäten anbelangt, im Einzelfall
ersetzbar ist. Es ist ferner davon auszugehen,
daß für die Dauer des offenen Zustandes
Übergangsregelungen die Funktion eines
Friedensvertrages ausfüllen können. So ist es
auch in der „BRD“ der Fall.
Soweit die Überflüssigkeit eines Friedensvertrages mit Deutschland ins Feld geführt wird, liefert die Literatur eine ganze Menge von Argumenten, die hier nicht zu wiederholen sind. Ich beschränke mich auf einen Sonderfall der Annahme
des Untergangs des Völkerrechtssubjektes Deutschland. Unter dieser Annahme fehlt es an einem
notwendig zu beteiligenden Vertragspartner, so
daß – jedenfalls bei enger Argumentation - schon
aus diesem Grunde ein Friedensvertrag rechtlich
überflüssig geworden wäre. So einfach ist das:
„Man“ verhindert die Verfassungswahlen mit allen
Mitteln und dann... gibt es einfach keinen „Verhandlungspartner“... Nebenbei sprießen wie die
Pilze nach dem Regen verschiedenartige Nationalversammlungen, Kommissarische Reichsregierungen etc., die selbstverständlich ihre Legitimation
von den Alliierten, oder von „den Alten“ oder
wem auch immer bekommen haben und die miteinander nichts zu tun haben wollen. Das Deutsche

Volk braucht keine Feinde – es reichen solche
Reichsfreunde. Und solange sich jeder als
alleiniger Retter Deutschlands aufspielt, werden es
die Marionetten der Placeboregierung sehr
leicht mit uns haben.
Um das zu verhindern wurde die Verfassungsinitiative zum Artikel 146 des GG auch
gegründet, die auf Erfahrungen, die Herr
Kögel vor 30 Jahren gemacht hat, aber auch
die des Runden Tisches aus dem Jahre 1990
aufbaut.

Nach dem Krieg gab es mehr als genug
Chancen einen Friedensvertrag abzuschließen:
Sehen wir uns die Vorschläge der Sowjetunion
an.
Note der sowjetischen Regierung an die Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten, 10.03.
1952 (Wortlaut der an die Vereinigten Staaten
gerichteten Note): „Es versteht sich, daß ein solcher
Friedensvertrag unter unmittelbarer Beteiligung Deutschlands, vertreten durch eine gesamtdeutsche
Regierung, ausgearbeitet werden muß. Hieraus folgt,
daß die UdSSR, die USA, Großbritannien und
Frankreich, die in Deutschland Kontrollfunktionen ausüben, auch die Frage der Bedingungen prüfen müssen,
die die schleunigste Bildung einer gesamtdeutschen,
den Willen des deutschen Volkes ausdrückenden
Regierung fordern. Um die Vorbereitung des Entwurfes
eines Friedensvertrages zu erreichen, legt die
Sowjetregierung ihrerseits den Regierungen der USA,
Großbritanniens und Frankreichs den beigefügten
Entwurf für die Grundlagen eines Friedensvertrages mit
Deutschland zur Prüfung vor. Die Sowjetregierung
schlägt vor, diesen Entwurf zu erörtern, und erklärt sich
gleichzeitig bereit, auch andere eventuelle Vorschläge
zu dieser Frage zu prüfen.

Grundlagen des Friedensvertrages mit
Deutschland

Die Teilnehmer:
Großbritannien, die Sowjetunion, die USA, Frankreich, Polen, die Tschechoslowakei, Belgien, Holland und die anderen Staaten, die sich mit ihren
Streitkräften am Krieg gegen Deutschland beteiligt
haben.

Politische Leitsätze:
1. Deutschland wird als einheitlicher Staat
wiederhergestellt. Damit wird der Spaltung
Deutschlands ein Ende gemacht, und das geeinte

18

Deutschland gewinnt die Möglichkeit, sich als
unabhängiger,
demokratischer,
friedliebender
Staat zu entwickeln.
2. Sämtliche Streitkräfte der Besatzungsmächte
müssen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des
Friedensvertrages aus Deutschland abgezogen
werden. Gleichzeitig werden sämtliche ausländische Militärstützpunkte aus dem Territorium
Deutschlands liquidiert.
3. Dem deutschen Volk müssen die demokratischen Rechte gewährleistet sein, damit alle unter
deutscher Rechtsprechung stehenden Personen,
ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts,
der Sprache oder Religion, die Menschenrechte
und die Grundfreiheiten genießen, einschließlich
der Redefreiheit, der Pressefreiheit, des Rechts
der freien Religionsausübung, der Freiheit der politischen Überzeugung und der Versammlungsfreiheit.
4. In Deutschland muß den demokratischen Parteien und Organisationen freie Betätigung gewährleistet sein; sie müssen das Recht haben,
über ihre inneren Angelegenheiten frei zu entscheiden, Tagungen und Versammlungen abzuhalten, Presse- und Publikationsfreiheit zu genießen.
5. Auf dem Territorium Deutschlands dürfen
Organisationen, die der Demokratie und der Sache
der Erhaltung des Friedens feindlich sind, nicht
bestehen.
6. Allen ehemaligen Angehörigen der deutschen
Armee, einschließlich der Offiziere und Generäle,
allen ehemaligen Nazis, mit Ausnahme derer, die
nach Gerichtsurteil eine Strafe für von ihnen begangene Verbrechen verbüßten, müssen die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte wie allen
anderen deutschen Bürgern gewahrt werden zur
Teilnahme am Aufbau eines
demokratischen Deutschland.

friedliebenden,

7. Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich
gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen
Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hat.
Das Territorium:
Das Territorium Deutschlands ist durch die Grenzen bestimmt, die durch die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz der Großmächte festgelegt wurden.
Wirtschaftliche Leitsätze:

Deutschland werden für die Entwicklung seiner
Friedenswirtschaft, die der Hebung des Wohlstandes des deutschen Volkes dienen soll, keinerlei
Beschränkungen auferlegt. Deutschland werden
auch keinerlei Beschränkungen in bezug auf den
Handel mit anderen Ländern, die Seeschiffahrt
und den Zutritt zu den Weltmärkten auferlegt.
Militärische Leitsätze:
1. Es wird Deutschland gestattet sein, eigene
nationale Streitkräfte (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu besitzen, die für die Verteidigung des
Landes notwendig sind.
2. Deutschland wird die Erzeugung von Kriegsmaterial und –ausrüstung gestattet werden, deren
Menge oder Typen nicht über die Grenzen dessen
hinausgehen dürfen, was für die Streitkräfte erforderlich ist, die für Deutschland durch den Friedensvertrag festgesetzt sind.
Deutschland und die Organisation der Vereinten
Nationen:
Die Staaten, die den Friedensvertrag mit
Deutschland abgeschlossen haben, werden das
Ersuchen Deutschlands um Aufnahme in die
Organisation der Vereinten Nationen unterstützen.“

Note der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten
an die Regierung der Sowjetunion, 25. 03. 1952
(Wortlaut der amerikanischen Note)..

.....
„2. Der Abschluß eines gerechten und dauerhaften
Friedensvertrages, der die Teilung Deutschlands
beendet, ist stets ein wesentliches Ziel der amerikanischen Regierung gewesen und wird es bleiben. Der Abschluß eines derartigen Friedensvertrages macht, wie die Sowjetregierung selbst
anerkennt, die Bildung einer gesamtdeutschen
Regierung erforderlich, die den Willen des deutschen Volkes zum Ausdruck bringt. Eine derartige
Regierung kann nur auf der Grundlage freier
Wahlen in der Bundesrepublik, der sowjetischen
Besatzungszone und in Berlin geschaffen werden.
Derartige Wahlen können nur unter Verhältnissen
stattfinden, die die nationalen und individuellen
Freiheiten des deutschen Volkes gewährleisten.
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat
zur Prüfung der Frage, ob diese erste wesentliche
Voraussetzung gegeben ist, eine Kommission ernannt, die eine gleichzeitige Untersuchung in der
Bundesrepublik, der Sowjetzone und in Berlin
durchführen soll. Dieser Untersuchungskommission ist in der Bundesrepublik und in West-Berlin
die erforderliche Unterstützung zugesichert worden. Die amerikanische Regierung würde die Mit-

19

teilung zu schätzen wissen, daß eine derartige Unterstützung auch in der Sowjetzone und in OstBerlin vorhanden sein wird, damit die Kommission
ihre Aufgabe durchzuführen vermag.
3. Die Vorschläge der sowjetischen Regierung
geben keinen Hinweis auf die internationale Stellung einer gesamtdeutschen Regierung vor dem
Abschluß eines deutschen Friedensvertrages. Die
amerikanische Regierung ist der Ansicht, daß es
der gesamtdeutschen Regierung sowohl vor wie
nach Abschluß eines Friedensvertrages freistehen
sollte, Bündnisse einzugehen, die mit den
Grundsätzen und Zielen der Vereinten Nationen in
Einklang stehen.
4. Mit der Unterbreitung ihrer Vorschläge für einen
deutschen Friedensvertrag verlieh die Sowjetregierung ihrer Beireitschaft Ausdruck, auch weitere
Vorschläge zu erörtern. Die US-Regierung hat von
dieser Erklärung Kenntnis genommen. Nach ihrer
Ansicht wird es nicht möglich sein, sich auf ins einzelne gehende Diskussionen über einen Friedensvertrag einzulassen, bis die Voraussetzungen für
freie Wahlen geschaffen sind und eine freie gesamtdeutsche Regierung gebildet worden ist, die
an derartigen Erörterungen teilnehmen könnte. Es
bestehen verschiedene grundsätzliche Fragen, die
gleichfalls gelöst werden müßten.
5. So stellt die amerikanische Regierung fest, daß
die sowjetische Regierung erklärt, das deutsche
Hoheitsgebiet werde durch die Grenzen bestimmt,
die durch die Entscheidungen der Potsdamer Konferenz festgelegt wurden. Die amerikanische Regierung möchte daran erinnern, daß in Wirklichkeit
keine endgültigen deutschen Grenzen in den
Potsdamer Entscheidungen festgelegt wurden, die
eindeutig vorsehen, daß die endgültige Entscheidung territorialer Fragen einer Friedensregelung
vorbehalten bleiben muß.
6. Die amerikanische Regierung stellt ferner fest,
daß die sowjetische Regierung gegenwärtig der
Auffassung ist, der Friedensvertrag solle die Aufstellung nationaler deutscher Land-, Luft- und Seestreitkräfte vorsehen, während gleichzeitig die
Freiheit Deutschlands, Bündnisse mit anderen
Ländern abzuschließen, eingeschränkt wird. Die
amerikanische Regierung ist der Ansicht, daß
derartige Bestimmungen einen Schritt zurück
bedeuten und den Anbruch einer neuen Epoche in
Europa gefährden könnten, in der sich internationale Beziehungen auf Zusammenarbeit und nicht
auf Rivalität und Mißtrauen aufbauen. Von der
Notwendigkeit einer Politik der europäischen Einheit überzeugt, gibt die amerikanische Regierung
Plänen ihre volle Unterstützung, die die Beteiligung Deutschlands an einer rein defensiven europäischen Gemeinschaft sichern, die Freiheit wahren, eine Aggression verhüten und das Wiederaufleben des Militarismus ausschließen sollen. Die
amerikanische Regierung ist der Auffassung, daß
der Vorschlag der sowjetischen Regierung zur
Aufstellung nationaler deutscher Streitkräfte mit
der Erreichung dieser Ziele nicht zu vereinbaren
ist. Die amerikanische Regierung ist weiterhin

überzeugt, daß diese Politik der europäischen
Einheit die Interessen irgendeines anderen Landes
nicht bedrohen kann und den wahren Weg zum
Frieden darstellt.“

Wer hat denn 1990 die guten Alliierten
daran gehindert, daß, was in den Noten
seit 1952 steht, in die Tat umzusetzen?

Nun die dazugehörige Note der sowjetischen
Regierung an die Regierungen Frankreichs,
des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten,
09.04. 1952 [...] „Die Dringlichkeit des
Abschlusses
eines
Friedensvertrages
mit
Deutschland macht es notwendig, daß die
Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs unverzüglich Maßnahmen zur Vereinigung Deutschlands und zur
Bildung einer gesamtdeutschen Regierung treffen.
In Übereinstimmung hiermit erachtet es die Sowjetregierung für notwendig, daß die Regierungen
der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs ohne Verzug die Frage der Durchführung
freier gesamtdeutscher Wahlen erörtern, wie sie
dies bereits früher vorgeschlagen hat. Die Anerkennung der Notwendigkeit der Durchführung
freier gesamtdeutscher Wahlen seitens der
Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs würde durchaus die
Möglichkeit schaffen, diese Wahlen in kürzester
Zeit durchzuführen. Was den Vorschlag betrifft,
daß eine UN-Kommission im Zusammenhang mit
bevorstehenden freien gesamtdeutschen Wahlen
prüfen soll, ob die Voraussetzungen für solche
Wahlen gegeben sind, so steht dieser Vorschlag
im Widerspruch zur UN-Charta, die gernäß Artikel
107 eine Einmischung der Vereinten Nationen in
deutsche Angelegenheiten ausschließt. Eine solche Prüfung könnte durch eine Kommission
vorgenommen werden, die von den vier in
Deutschland Besatzungsfunktionen ausübenden
Mächten zu bilden wäre.“

Mögen die Aussichten auf den tatsächlichen
Abschluß eines Friedensvertrages in den fünfziger
Jahren auch jeweils unterschiedlich beurteilt worden sein, so steht dennoch fest, daß bis zum Vertragsangebot der Sowjetunion vom 12. Januar
1959 und sogar bis zur späteren Drohung, einen
Separat-Frieden mit der DDR abzuschließen, das
Thema, „Friedensvertrag“ eine erhebliche politische Rolle spielte und die UdSSR selbst aktiv an
der entsprechenden Diskussion beteiligt war.
(Rede Chruschtschows vom. 21. Juni 1961) Die
eine - die Sowjetunion - spielt diesmal den Guten
und die USA – den Bösen „Polizisten“

20

Daß die Sowjetunion es in den Vorverhandlungen zum Moskauer Vertrag vermied, selbst
den von den Westalliierten und der „BRD“
formulierten Hinweis auf eine noch ausstehende friedensvertragliche Regelung aufzugreifen, ändert nichts an dem Befund, auch
die Sowjetunion habe bis in die siebziger Jahre
hinein die Friedensvertragsforderung nicht
gänzlich fallen lassen, ihr zumindest nicht
ausdrücklich widersprochen. Der fehlende
Widerspruch vermag sicher nicht ein zielstrebiges politisches Handeln zu ersetzen,
belegt jedoch die Fortexistenz bestimmter,
nicht aufgegebener Zielvorstellungen. Insofern
vermag das Argument des Zeitablaufs nicht
die Tatsache zu verdrängen, daß auch jenseits
einseitiger westlicher Vorstellungen das
Friedensvertragsziel politisch weiterhin ins
Gewicht fiel.
Am ergiebigsten dürfte in dieser Hinsicht die
Präambel des Viermächte-Abkommens vom
03. September 1971 (über Berlin) sein, da sie
nicht durch Notenwechsel, Protokollerklärungen etc. aufgesplittert wurde. Wenn in der
Präambel erklärt wird, die Vier Mächte handelten ,,auf der Grundlage ihrer Vier MächteRechte und -Verantwortlichkeiten und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse
der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit, die nicht berührt“ würden, so ist
darin eine ausdrückliche, unmittelbare Bezugnahme auf die Situation von 1945 zu sehen;
das heißt zugleich: auf die historische Situation, in der üblicherweise eine friedensvertragliche Regelung anzusiedeln wäre.
Gewiß fehlt dieser Erklärung die Deutlichkeit des sowjetischen Memorandums vom
21.11.1967. Damals hatte die Sowjetunion
noch formuliert:
„...Es ist selbstverständlich. daß die internationalen
Verpflichtungen der BRD ebenso wie die Rechte und
Verpflichtungen der Sowjetunion und jedes anderen
Staates der Antihitlerkoalition, die sich aus dem Potsdamer Abkommen ergeben, bis zum Abschluß eines
deutschen Friedensvertrages durch nichts herabgemindert, abgeschwächt oder ersetzt werden können.“

Aufschlußreich ist der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die
Beendigung
des
Kriegszustandes
mit
Deutschland vom 25. Jan. 1955:
„Auf der Potsdamer Konferenz im Jahre 1945
wurde der Weg der weiteren Entwicklung
Deutschlands ... festgelegt und die Notwendigkeit des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Deutschland bestätigt".

Schlußbemerkungen
Wenn man vom 2. Weltkrieg und den ersten
Nachkriegsjahren absieht und die Geschichte mit
der Währungsreform von 1948 beginnen läßt, kann
man sich über die USA und ihre großzügig
gewährten Kredite (die heute einen Schuldenberg
von mehreren Billionen aufgehäuft haben) nicht
beschweren. Aber wir dürfen nicht die Ursache
und Wirkung verwechseln, indem wir zwar die
wohltuenden Wirkungen würdigen, aber die
Ursachen, warum diese Wohltaten notwendig
waren, völlig unterschlagen. Es sei aber daran
erinnert, daß der Morgenthauplan damals zwischen
Roosevelt und Churchill fest vereinbart und die
Demontage der Industrie voll im Gange war, ein
Plan, der die Deutschen auf das Niveau von
Kartoffelbauern herunterzwingen sollte. Auch
daran sollte erinnert werden, daß der Plan eines
Rooseveltfreundes aus dem Jahr 1941 noch weiter
ging: „Es bleibt nunmehr übrig, den besten Weg,
die praktischste und schnellste Art und Weise zu
finden, wie dem deutschen Volk die Todesstrafe
auferlegt werden kann. Ein Blutbad und eine
Massenhinrichtung müssen selbstverständlich von
vornherein ausgeschlossen werden. Sie sind nicht
nur undurchführbar, wo sie auf eine Bevölkerung
von etwa siebzig Millionen angewandt werden sollen, sondern derartige Methoden sind auch mit moralischen Verpflichtungen und sittlichen Gepflogenheiten der zivilisierten Welt unverträglich.
Es bleibt also nur noch ein Weg offen, um die
Welt für immer vom Deutschtum zu befreien,
nämlich der, die Quelle zum Versiegen zu bringen,
die diese kriegslüsternen Seelen erzeugt, indem
man das Volk daran hindert, seine Gattung je
wieder fortzupflanzen.“ Präsident der Amerikanischen Friedensvereinigung amerikanischer
Theodore Nathan Kaufman 1941

Jude

Der Plan von Theodor Nathan Kaufman sah
vor, daß durch 20.000 amerikanische Ärzte
21

alle Deutschen bis zum 60. Lebensjahr sterilisiert werden sollten, so daß es in 60 Jahren
keinen Deutschen mehr geben würde.
Schließlich haben die Amerikaner, welche
etwas 20 Millionen Indianer ausgerottet und
den Tod von mindestens 10 Millionen Negersklaven auf dem „Gewissen“ haben, genügend
Erfahrungen im Völkermord gesamelt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vor dem Krieg wurden mehr Slawen
getötet als während des Krieges.
Nach dem Krieg wurden mehr Deutsche
getötet als während des Krieges.
?????????????????????????????????
§$§$§$§$§$§$§$§$§$§$§$
Friedensvertrag hin, Friedensregelung her:
die entscheidende aller Fragen ist nicht
warum Deutschland bis auf den heutigen
Tag keinen Friedensvertrag hat - dafür, wie
wir bereits gesehen haben, gibt es auch
andere Möglichkeiten, sondern:

Warum wird das Deutsche Volk von
den UN – Mitglieder als Feind angesehen?
Die einzige Wurzel des Übels in der heutigen Welt ist die Geschichtsfälschung;
mit ihr fällt und steht das gesammte
Staatensystem der Welt.
Auf der Basis der Entlarvung der
Geschichtsfälschung stehen vor uns also
zwei Aufgaben, die gleichzeitig angegangen werden müssen:
Außenpolitisch: Abschaffung der Anwendung der Feindstaatenklausel auf das Deutsche
Volk und Deutsches Reich
und
Innenpolitisch: Ablösung des Grundgesetzes
durch eine Verfassung und damit einhergehende Einführung der Staatsangehörigkeit.

Dafür bedarf es der Konsolidierung aller
denkenden Kräfte in Deutschland. Die
Verfassungsinitiative zum Atrikel 146 des
Grundgesetzes sollte dabei die Koordinierung der Zusammenarbeit aller zersplitterten Einzelkämpfer und Gruppen
übernehmen bis sich etwas Besseres
findet.
... gab bzw. gibt es einen „Letzten Bataillon“
oder nicht, ist eine Frage, die in der Zukunft
zwangsläufig beantwortet wird. Tatsache ist,
daß es 13 „Bündnis- und Beistandsverträge gegen Deutschland“ gab und gibt...
„Als nächstes wird der Staatsmann billige Lügen
erfinden, die die Schuld der angegriffenen
Nation zuschieben, und jeder Mensch wird
glücklich sein über diese Täuschungen, die das
Gewissen beruhigen. Er wird sie eingehend studieren und sich weigern, Argumente der anderen
Seite zu prüfen. So wird er sich Schritt für Schritt
selbst davon überzeugen, dass der Krieg gerecht
ist und Gott dafür danken, dass er nach diesem
Prozess grotesker Selbsttäuschung besser
schlafen kann.“ sagte einmal mein Freund und
Lehrer Mark Twain in „Der geheimnisvolle Fremde“

Wie hat es D. D. Eisenhover 1953 formuliert, als er einmal sagte: Die Bindung der
Westdeutschen an den Westen sollte so
sein, daß sie „nicht mehr ausbrechen
können“
...immer noch nicht ausgebrochen

Abschließen möchte ich mit den Gedanken
meines anderen Lehrers, dem Deutschen
Nobelpreisträger für Literatur Hermann Hesse,
die er seiner Romanfigur „Demian“ in den
Geist gelegt hat:
„...unversehens waren wir mitten in seltsamen
und ahnungsvollen Gesprächen. Wir hatten,
an jene Unterhaltung Demians mit dem Japaner anklingend, vom Studentenleben gesprochen und waren von da auf anderes gekommen, das weitab zu liegen schien; doch verband es sich in Demians Worten zu einem innigen Zusammenhang. Er sprach vom Geist
Europas und von der Signatur dieser Zeit.

22

Überall... herrsche Zusammenschluß und
Herdenbildung, aber nirgends Freiheit und
Liebe. Alle diese Gemeinsamkeit, von der
Studentenverbindung und dem Gesangverein
bis zu den Staaten, sei eine Zwangsbildung,
sei eine Gemeinschaft aus Angst, aus Furcht,
aus Verlegenheit, und sie sei im Innern faul
und alt und dem Zusammenbruch nahe.
»Gemeinsamkeit«, sagte Demian, »ist eine
schöne Sache. Aber was wir da überall
blühen sehen, ist gar keine. Sie wird neu entstehen, aus dem Voneinanderwissen der einzelnen, und sie wird für eine Weile die Welt
umformen. Was jetzt an Gemeinsamkeit da
ist, ist nur Herdenbildung. Die Menschen fliehen zueinander, weil sie voreinander Angst
haben, die Herren für sich, die Arbeiter für
sich, die Gelehrten für sich! Und warum haben sie Angst? Man hat nur Angst, wenn man
mit sich selber nicht einig ist. Sie haben
Angst, weil sie sich nie zu sich selber bekannt
haben. Eine Gemeinschaft von lauter Menschen, die vor dem Unbekannten in sich selber Angst haben! Sie fühlen alle, daß ihre Lebensgesetze nicht mehr stimmen, daß sie
nach alten Tafeln leben, weder ihre Religionen noch ihre Sittlichkeit, nichts von allem ist
dem angemessen, was wir brauchen. Hundert
und mehr Jahre lang hat Europa bloß noch
studiert und Fabriken gebaut! Sie wissen
genau, wieviel Gramm Pulver man braucht,
um einen Menschen zu töten, aber sie wissen
nicht, wie man zu Gott betet, sie wissen nicht
einmal, wie man eine Stunde lang vergnügt
sein kann. Sieh dir einmal so eine Studentenkneipe an! Oder gar einen Vergnügungsort,
wo die reichen Leute hinkommen! Hoffnungslos! - Aus alledem kann nichts Heiteres kommen. Diese Menschen, die sich so ängstlich
zusammentun, sind voll von Angst und voll
von Bosheit, keiner traut dem andern. Sie
hängen an Idealen, die keine mehr sind, und
steinigen jeden, der ein neues aufstellt. Ich
spüre, daß es Auseinandersetzungen gibt. Sie

werden kommen, glaube mir, sie werden bald
kommen! Natürlich werden sie die Welt nicht
“verbessern”. Ob die Arbeiter ihre Fabrikanten
totschlagen, oder ob Rußland und Deutschland aufeinander schießen, es werden nur
Besitzer getauscht. Aber umsonst wird es
doch nicht sein. Es wird die Wertlosigkeit der
heutigen Ideale dartun, es wird ein Aufräumen
mit steinzeitlichen Göttern geben. Diese Welt,
wie sie jetzt ist, will sterben, sie will zugrunde
gehen, und sie wird es.
»Und was wird dabei aus uns?« fragte ich.
»Aus uns? Oh, vielleicht gehen wir mit zugrunde. Totschlagen kann man ja auch
unsereinen. Nur daß wir damit nicht erledigt
sind. Um das, was von uns bleibt, oder um die
von uns, die es überleben, wird der Wille der
Zukunft sich
sammeln. Der Wille der
Menschheit wird sich zeigen, den unser
Europa eine Zeitlang mit seinem Jahrmarkt
von Technik und Wissenschaft überschrien
hat. Und dann wird sich zeigen, daß der Wille
der Menschheit nie und nirgends gleich ist mit
dem der heutigen Gemeinschaften, der
Staaten und Völker, der Vereine und Kirchen.
Sondern das, was die Natur mit dem
Menschen will, steht in den einzelnen
geschrieben, in dir und mir. Es stand in Jesus,
es stand in Nietzsche. Für diese allein
wichtigen Strömungen – die natürlich jeden
Tag anders aussehen können, wird Raum
sein, wenn die heutigen Gemeinschaf-ten
zusammenbrechen. «
Dr. Iwan Götz (Wanja)
- Außenminister des Reichslandes
Freistaat Sachsen,
- Sonderbotschafter des Deutschen Reiches,
-1. Stellvertreter und Generalsekretär

der

Verfassungsinitiative zum Artikel 146 des GG
Für die, die mich noch nicht kennen:
Bei Google eingeben:
Wanja Götz Grigori und
Dr. Iwan Götz

23


Aperçu du document Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf - page 1/23

 
Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf - page 2/23
Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf - page 3/23
Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf - page 4/23
Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf - page 5/23
Inauguraladresse_Warum_hat_DEUTSCHLAND_k_Friedensvertrag.pdf - page 6/23
 










Sur le même sujet..







Ce fichier a été mis en ligne par un utilisateur du site Fichier PDF. Identifiant unique du document: 00294701.
⚠️  Signaler un contenu illicite
Pour plus d'informations sur notre politique de lutte contre la diffusion illicite de contenus protégés par droit d'auteur, consultez notre page dédiée.